| Pressemitteilung vom08. November 2012 |
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Schmidt: „Kaum Veränderung beim Defizit 2013 – 2015 wird Haushaltsausgleich erreicht“ Kreis Kassel. „Gegenüber dem Haushalt 2012 können wir unser Defizit nur um rund 100.000 Euro verringern“, bilanziert Landrat Uwe Schmidt den Entwurf des Kreishaushalts 2012, den er am 9. November in den Kreistag einbringen wird. „Die gestiegenen Schlüsselzuweisungen des Landes werden“, so der Landrat weiter, „durch die geringer ausgefallene Kreis- und Schulumlage der kreisangehörigen Kommunen leider mehr als wettgemacht“. Das Defizit im Kreishaushalt 2013 fällt mit knapp 14,7 Millionen Euro gegenüber 14,8 Millionen Euro in 2012 nur wenig geringer aus. Schmidt: „Hätten wir unser umfangreiches Schulsanierungsprogramm mit jährlichen Mietkosten in Höhe von rund 14,8 Millionen Euro nicht realisiert, wären wir bereits im nächsten Jahr ohne Defizit ausgekommen“. Allerdings wären dann auch 18 Schulen nicht „fit für die Zukunft“ und der Landkreis würde neben den Sporthallen einen weiteren großen Investitionsstau vor sich her schieben. Der Deutsche Landkreistag gehe von einem bundesweiten Investitionsbedarf der Landkreise für Bildung und Straßen in Höhe von 12,5 Milliarden Euro aus. „Wir haben hier mit unserem über 200 Millionen Euro Sanierungsprogramm für die Schulen unseren Beitrag geleistet – diese Investitionen und die damit zusammenhängenden Finanzierungsbedarfe waren und sind äußerst sinnvoll“, betont der Landrat.
Zum Haushalt 2013 gehört auch der Blick auf die mittelfristige Entwicklung der Kreisfinanzen. Der Kreistag hatte bereits mit dem Konsolidierungsprogramm zum Haushalt 2012 beschlossen, dass der Kreisausschuss im Jahr 2015 einen Haushalt ohne neues Defizit vorlegt. Schmidt: „Dieses Ziel bekräftigen wir mit dem aktuellen Finanzplan erneut – und wir könnten damit den Anforderungen des Schutzschirmgesetzes um fünf Jahre zuvor kommen“. Der Kreistag hat im Frühjahr 2012 beschlossen, dass der Kreisausschuss eine unverbindliche Anfrage auf eine Entschuldungshilfe nach dem kommunalen Schutzschirmgesetz stellt. Wenn man von der Entschuldungshilfe des Landes profitieren will, muss spätestens im Jahr 2020 ein Haushalt ohne Defizit vorgelegt werden. „Wir stehen in Verhandlungen mit dem Land über die Modalitäten der Landeshilfe und ich bin zuversichtlich, dass wir im Dezember einen Beschlussvorschlag zu diesem Thema im Kreistag einbringen können“, kündigt Schmidt an.
Der Haushalt 2013 des Landkreises verdeutlicht, wie stark auch die Kreisfinanzen von den Entwicklungen in den kreisangehörigen Kommunen beeinflusst werden. Obwohl im nächsten Jahr 28 Städte und Gemeinden mehr Geld aufgrund der Verpflichtung aus der Kreis- und Schulumlage an den Kreis Zahlen, sinkt der Gesamtbetrag der Einnahmen aus dieser Quelle um 8,3 Millionen Euro, da aus Niestetal fast 14 Millionen Euro weniger fließen. „Das ist eine Verringerung um fast 69 Prozent“, rechnet Schmidt vor. Da bei den Aufwendungen insbesondere wegen der weiterhin starken Belastung im Bereich der für soziale Aufgaben benötigten Mittel keine Entspannung eintrete, schlage eine solche Veränderung „voll auf den Kreishaushalt durch“. Die Gründe für dramatische Ausschläge im Bereich der Bemessungsgrundlagen für die Kreis- und Schulumlage seien vielfältig. „Ausschlaggebend für die Zahlen sind die Einnahmen der Kommunen im zweiten Halbjahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 – wenn in diesem Zeitraum ein Unternehmen investiert, zahlt es natürlich weniger Gewerbesteuer“, erläutert der Landrat.
Etwas besser sieht 2013 es bei den Zuweisungen des Landes aus. „Das Land Hessen überweist rund 8,1 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen als 2012“ so Schmidt weiter. Außerdem beteilige sich der Bund mit knapp 2,4 Millionen Euro mehr an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit als im abgelaufenen Jahr.
Wie das Beispiel der aktuell steigenden Zahlen der Zuweisungen von Asylbewerbern zeige, bleibe die Feststellung richtig, dass die Finanzausstattung der Landkreise für die von Bund und Land übertragenen Aufgaben trotz eines besseren Jahres nicht ausreicht, unterstützt Landrat Schmidt die Forderungen des Hessischen Landkreistages. „Die Schere zwischen den von den kreisangehörigen Kommunen fließenden Umlagen und den Zuweisungen des Bundes und des Landes hat sich zwar nicht weiter auseinander bewegt“, stellt der Kasseler Landrat fest. Dies bedeute allerdings weiterhin, dass die Kommunen mit ihren Mitteln Aufgaben von Bund und Land finanzieren. Schmidt: „Da wird die kommunale Selbstverwaltung auf den Kopf gestellt“. Diese Entwicklung grenze bereits an Absurdität, wenn die Haushaltsauflagen des Landes für defizitäre Kommunen eine Einschränkung in der Vereinsförderung und für das soziale Leben vor Ort mit sich bringen.
„Die Kommunen müssen für etwas zahlen, was nicht ihre originäre Aufgabe ist und werden gleichzeitig vom Verursacher der dadurch entstehenden Finanzprobleme an den Pranger gestellt“, weist Schmidt auf die Schieflage im Verhältnis der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin.
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass der Aufschwung am Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren an den Langzeitarbeitslosen vorbei gegangen ist. Da der Landkreis für diese Menschen die Kosten für Unterkunft und Heizung zu tragen hat, seien die Aufwendungen hier seit Jahren auf hohem Niveau stabil. 2013 rechne der Kreis für diesen Personenkreis mit Ausgaben in Höhe von knapp 21,9 Millionen Euro – insgesamt gibt der Landkreis rund 139 Millionen Euro für Soziales und Jugend aus. „Das sind über 50 Prozent unser Gesamtausgaben und seit Jahren der größte Anteil an den Ausgaben des Landkreises“, so Schmidt weiter.
Ein positives Signal gibt es laut Landrat Schmidt bei den Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. „Hier steigen die Zahlen – und sie werden in Zukunft weiter steigen – und als Ausfluss der Verhandlungen über die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets übernimmt der Bund im Jahr 2013 statt bisher 45 Prozent jetzt 75 Prozent der Kosten“, erläutert der Landrat. Damit verringere sich der Zuschussbedarf erneut um rund 1,8 Millionen Euro. Über 2,4 Millionen Euro müsse der Kreis allerdings immer noch selbst aufbringen.
Ursprünglich hatte der Bund für diesen Aufgabenbereich Kostenneutralität zugesichert. Diese soll nach den Plänen der Bundesregierung 2014 endlich erreicht werden.
Der Kreisausschuss schlage dem Kreistag vor, die Höhe von Kreis- und Schulumlage auf insgesamt 58 Prozentzu belassen. „Ich gehe davon aus, dass auch das für den 8. November erwartete Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht dazu führen wird, dass der Kreistag hieran etwas ändert“, berichtet der Landrat.
Hintergrund: Da die Aufteilung des doppischen Haushalts des Landkreises für Nichthaushaltsexperten kaum nachzuvollziehen ist, hat der Kreis für die öffentliche Darstellung der Haushaltsaufwendungen und Einnahmen die nachfolgende Auflistung gewählt, die sich an Themenbereichen orientiert und nicht mehr zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt differenziert. Der in der Pressemitteilung angesprochene jahresbezogene Fehlbetrag von 14,8 Millionen Euro bezieht sich auf den Ergebnishaushalt 2013.
Ausgaben Haushalt 2013 mit Vergleichszahlen Haushalt 2012
Gesamtvolumen 2013 278,3 Millionen Euro (2012: 282,4 Millionen Euro)
Einzelpositionen in Mio. Euro: 2013 2012 Schulen (inkl. Schülerbeförderung) 73,4 73,2 Sozialhilfe/Grundsicherung/Unterkunft Hartz IV 67,9 65,4 Umlage an den LWV 38,8 39,9 Jugendhilfe 30,2 28,2 Liegenschaften, Pensionen, Zentralbereich 22,5 22,8 Straßen und Radwege 10,7 11,5 Zinsen 5,8 7,0 Flughafen Kassel-Calden 0,8 6,4 Gesundheit 3,8 4,0 Volkshochschule 3,8 3,9 Krankenhausumlage 3,8 3,8 Bauen und Umwelt 4,0 3,7 Sicherheit und Ordnung 3,3 3,2 ÖPNV 2,9 2,8 Landwirtschaft/Regionalenwicklung 2,2 2,6 Veterinärwesen/Verbraucherschutz 1,4 1,4 Kreistag/Kreisausschuss 1,0 1,1Brand- und Katastrophenschutz 1,0 1,1 Sonstiges 1,0 0,6
Einnahmen Haushalt 2012 mit Vergleichszahlen Haushalt 2011 (Nachtrag)
Gesamtvolumen 2012 257,8 Millionen Euro (2011: 213,7 Millionen Euro)
Einzelpositionen in Mio. Euro: 2012 2011
Kreisumlage 98,3 67,7 Schulumlage 52,7 51,3 Schlüsselzuweisungen des Landes 26,4 28,6 Sonstige Zuweisungen des Landes 30,6 29,2 Personalkostenerstattungen 10,0 10,6 Bundesbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und Grundsicherung im Alter 8,7 6,4 Sonstige Erträge (Kostenerstattungen für gemeinsame Ämter, Gebühren, Gastschulbeiträge) 31,1 28,3
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