Der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz, hat heute im Gesellschaftshaus 50 Magdeburgerinnen und Magdeburger ausländischer Herkunft als neue deutsche Staatsbürger begrüßt. Mit der Einbürgerungsfeier würdigte die Stadtverwaltung öffentlich die Integrationsbemühungen der Gäste. 16 Erwachsene und vier Kinder erhielten ihre Einbürgerungsurkunde während der Veranstaltung aus den Händen des Beigeordneten.
„Mit der heutigen Feierstunde ehren wir Menschen aus aller Welt. Viele von Ihnen leben schon seit Jahren in Magdeburg. Längst sind Sie auch innerlich hier angekommen, haben hier Freunde und Familie. Heute möchten wir Ihnen nun auch einmal ganz offiziell ein herzliches Willkommen sagen“, so der Beigeordnete Holger Platz in seiner Begrüßungsrede. "In Ihrer Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft liegt für uns als Stadtverwaltung auch ein Vertrauensbeweis, über den wir uns sehr freuen. Offenbar fühlen Sie sich hier wohl und leben gerne in Magdeburg. Hier ist jetzt Ihr Lebensmittelpunkt, hier können Sie etwas beeinflussen und erreichen.“
In diesem Jahr wurden bislang insgesamt 121 in Magdeburg lebende Frauen, Männer und Kinder ausländischer Herkunft eingebürgert. Der Einladung in das Gesellschaftshaus waren 50 Erwachsene und Kinder gefolgt. 20 der neuen deutschen Staatsbürger, darunter vier Kinder, erhielten ihre Einbürgerungsurkunde während der Feier aus den Händen des Beigeordneten. Sie stammen aus Bulgarien, Kirgisien, Indien, Rumänien, Syrien, China, Tunesien, Kosovo und der Russischen Föderation. Auch staatenlose Palästinenser wurden heute eingebürgert.
Zum Programm der zentralen Einbürgerungsfeier Magdeburgs gehörte das Referat „Wege der Integration in Magdeburg?“. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von Schülern des Georg-Philipp-Telemann-Konservatoriums in Magdeburg. Gäste waren unter anderem die Stadtratsvorsitzende Beate Wübbenhorst, weitere Stadträte sowie der Ehrenbürger und frühere Oberbürgermeister Dr. Willi Polte.
Voraussetzung zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft ist es, mindestens acht Jahre in Deutschland zu leben oder aber drei Jahre in Deutschland zu wohnen und davon zwei Jahre mit einem deutschen Ehepartner verheiratet zu sein. Wer eine Integrationsbescheinigung vorlegen kann, benötigt nur eine Aufenthaltszeit von sieben Jahren. Je nach Herkunftsland gibt es verschiedene Sonderregelungen. Seit dem 1. September 2008 muss außerdem der Einbürgerungstest erfolgreich bestanden werden.
Seit 1991 haben in Magdeburg über 3.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.