Presseinformation

Nr. 477 Steinfurt, 27. Dezember 2012


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Naturschutzgebiet „Wischlager Wiesen“ in Ibbenbüren und Tecklenburg wird erweitert
Entwurf der neuen Verordnung liegt bis zum 25. Januar öffentlich aus

Kreis Steinfurt. Die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnung „Wischlager Wiesen“ (Ibbenbüren und Tecklenburg) zu aktualisieren und das Gebiet neu auszuweisen. Die bislang geltende Schutzgebietsverordnung war befristet bis zum 19. Dezember 2012. Mit der neuen Verordnung wird das Naturschutzgebiet um rund 3,2 ha erweitert.

Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die Kartenunterlagen liegen noch bis zum 25. Januar 2013 beim Umweltamt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei den Stadtverwaltungen Ibbenbüren und Tecklenburg zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und andere Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umweltamt des Kreises Steinfurt äußern.

Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 44/2012 des Kreises Steinfurt vom 13. Dezember 2012 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umweltamt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/703343, zur Verfügung.