Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 07. Januar 2013

Verkaufsoffene Sonntage bis zum 31. Januar anzeigen

Erlass von Rechtsverordnungen für Sonntagsöffnungen 2013

Auf Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes von Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt Magdeburg jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen. Alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter werden gebeten, die für 2013 geplanten verkaufs-offenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses bis zum 31. Januar anzuzeigen.

 

Ziel ist es, diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten jedoch nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage ausgewählt werden.

 

Die Informationen nimmt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4) bis zum 31. Januar 2013 entgegen. Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes, Frau Fuchs, unter der Rufnummer Tel. 03 91/5 40 20 48 zur Verfügung.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
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