Landkreis Leer | Presseinformation

Strich ist gültig und darf bleiben

Nur Gerüchte: Änderung des Fahrzeugscheins ist nicht nötig

13. Februar 2013.

Das Gerücht brodelt seit drei Wochen und schlägt jetzt hohe Wellen. Fakt ist aber, der Bindestrich in Fahrzeugscheinen ist rechtmäßig und muss nicht entfernt werden, so die Mitteilung des Straßenverkehrsamts des Landkreises Leer. Das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung kann mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein. Beides ist gültig und damit die Zulassung ordnungsgemäß. Das bestätigt auch das Verkehrsministerium in Hannover.

Laut Verkehrsamt, Ministerium und ADAC gibt es keinen nachweisbaren Fall, dass niederländische Behörden Autofahrern wegen des Bindestrichs im Schein ein Bußgeld erteilt haben. Das Kennzeichen am Auto und die Eintragung im Fahrzeugschein dürfen sich also nachwievor durch den Bindestrich unterscheiden, so das Straßenverkehrsamt.


presse-service.de Landkreis-Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de