Ab sofort Hundekottütenpflicht für Hundehalter in Hanau
Hundekot auf öffentliche Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen ist seit Langem auch ein Problem in der Stadt Hanau, da einige Hundehalter die Hinterlassenschaften ihre Tiere nicht ordnungsgemäß entsorgen. Um dem gezielter und nachhaltiger vorzubeugen, traf die Hanauer Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar 2013 einen Beschluss, der Hundehalter dazu verpflichtet stets Hundekottüten bei sich zu führen.
Das Ordnungsamt weist auf die Reglungen hin, die ab sofort gültig sind:
Personen, die Hunde führen, sind verpflichtet, jeglichen Hundekot Ihrer Vierbeiner mittels verschließbaren Papier- oder Plastiktüten in Abfallbehälter zu entsorgen. Hierbei ist es vor allem wichtig, eine ausreichende Tütenanzahl mit sich zu führen. Wer nämlich den kontrollierenden Ordnungskräften begegnet, hat diese bei Aufforderung vorzuzeigen.
Im Umkehrschluss stellt das Nichtmitführen, Nichtbenutzen und Nichtvorzeigen der Tüten jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße hiergegen können mit Geldbußen geahndet werden.
Das Hanauer Ordnungsamt behält es sich vor, künftig vermehrt Kontrollen dieser Art durchzuführen. Eine saubere Stadt ist schließlich im Interesse der Allgemeinheit.
Entsprechende Tüten gibt es preisgünstig in großer Anzahl in allen Tierfachgeschäften sowie bei diversen Internetanbietern. Zusätzlich können bei Bedarf die kostenlosen Tüten in den von der Stadt Hanau aufgestellten Hundekottütenspendern genutzt werden.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664
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