| Pressemitteilung vom20. Februar 2013
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Veterinäramt überprüft landwirtschaftliche Nutztiere – nur wenige Beanstandungen
Wolfhagen/Kreis Kassel. Auch für landwirtschaftliche Nutztiere wie Hühner, Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen gelten die Vorschriften des Tierschutzrechts. „Wir überprüfen durch regelmäßige Kontrollen stichprobenartig, ob die landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Kassel die europäischen Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere einhalten“, berichtet Pressesprecher Harald Kühlborn. Im letzten Jahr wurden 184 Betriebe kontrolliert. Kühlborn: „Dabei wurden in neun Betrieben Mängel festgestellt“. Im Fokus standen Mängel an den Ställen beziehungsweise den Gebäuden, in denen die Tiere gehalten wurden, Mängel bei der Fütterung und Wasserversorgung sowie die nicht ausreichende Bewegungsfreiheit. Ein weiteres Problem stellte die Klauenpflege dar.
„Wenn wir Mängel feststellen, werden sogenannte tierschutzrechtliche Anordnungen erteilt, die konkrete Maßnahmen von den Haltern verlangen“, informiert Kühlborn. Im Rahmen von Nachkontrollen wird dann überprüft, ob eine Verbesserung eingetreten ist. Kühlborn: „Alle von uns angeordneten Vorgaben wurden 2012 auch umgesetzt“.
Insgesamt gibt es im Landkreis Kassel 2.728 kontrollpflichtige landwirtschaftliche Betriebe. Die meisten davon (720) halten Legehennen in Freilandhaltung – an zweiter Stelle folgen Schweinehaltungen mit 600 Betrieben. Im Jahr 2011 waren bei 176 Betriebskontrollen in 14 Betriebe Mängel festgestellt worden.
Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn
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