Pressemitteilung vom14. März 2013
Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit:
Hessen unterstützt Gemeinden des Landkreises Kassel

„Die Landesregierung ist mit Hochdruck dabei, die Kreise und Gemeinden beim Ausbau der Kleinkinderbetreuung (U3) zu unterstützen.“ Das versicherte Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit, als er am Donnerstag im Kasseler Kreishaus zwei Förderbescheide über insgesamt 1,36 Millionen Euro zugunsten der Gemeinden des Landkreises Kassel an die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Selbert und an die Leiterin des Fachbereichs Jugend, Sabine Scherer, überreichte.

Die Fördersumme verteilt sich auf 302 Plätze in 19 Kommunen im Landkreis. Der größte Förderbetrag geht in die Stadt Vellmar mit 319.850 Euro für 93 Plätze, gefolgt von Bad Karlshafen mit 300.000 Euro für 20 Plätze (eine Aufstellung der Förderbeträge hängt an).

 

„Dass wir in Hessen bereits viel erreicht haben, zeigt sich anhand der Ausbauzahlen für die U3-Betreuungsplätze“, informiert Dr. Kriszeleit. Wurde Anfang 2005 für Kinder unter drei Jahren noch ein Versorgungsgrad von 7,4 Prozent in Hessen ermittelt, sind es nun aktuell 31,8 Prozent. In Hessen steht damit bereits jetzt für nahezu jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung. „Die bisherigen Anstrengungen haben Wirkung gezeigt. Der U3-Ausbau muss jedoch, um die Zielmarke von durchschnittlich 35 Prozent Versorgungsgrad zu erreichen, weiter mit Nachdruck vorangetrieben werden“, betonte Justizstaatssekretär Dr. Rudolf Kriszeleit.

 

Für den Landkreis Kassel geht Vizelandrätin Susanne Selbert davon aus, dass die Kommunen im Landkreis „auf einem guten Weg sind“, die Versorgungsquote von 35 Prozent zum Stichtag 1. August 2013 zu erreichen. Aktuell liefen gerade die Meldungen über den Stand des Ausbaus und die noch zu erwartenden Ausbauschritte aus den kreisangehörigen Kommunen beim Fachbereich Jugend des Kreishauses ein. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Meldungen des jeweiligen Versorgungsgrades positiv ausfallen werden“, betont Selbert.

 

Neben den Bundesinvestitionsmitteln zum Ausbau der U3-Betreuungsplätze in Höhe von 165 Millionen Euro, von denen 98,6 Prozent durch Bewilligungen bereits gebunden seien und die den Kommunen und Trägern vollständig zur Verfügung gestellt wurden, unternehme gerade auch das Land erhebliche Anstrengungen im investiven Bereich, so Dr. Kriszeleit weiter.

 

So lege Hessen jetzt, um den bedarfsgerechten Ausbau der U3-Betreuungsplätze weiter voranzubringen, in den Jahren 2013 und 2014 ein Landesinvestitionsprogramm im Umfang von 100 Millionen Euro auf, erläutert der Justizstaatssekretär. Hierin enthalten seien Bundesmittel in Höhe von 44,1 Millionen Euro, die Hessen aus dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes, zustehen.

 

Der Förderung in der neuen Richtlinie liegen nach Angaben von Dr. Kriszeleit folgende Eckpunkte zugrunde:

 

Zuwendungsempfänger sind auch nach diesem Investitionsprogramm die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Mittel an die freigemeinnützigen, öffentlichen und sonstigen geeigneten Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Tagespflegepersonen weiterleiten oder sie für eigene Vorhaben verwenden.

 

 

Förderfähig sind:

 

•        Neu- und Erweiterungsbau bis zu 14.500,- Euro pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz.

•        Um- und Ausbau sowie Umwandlung bestehender Kindergartenplätze bis zu 4.000,- Euro pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz.

•        Umbaumaßnahmen bis zu 8.500,- Euro pro neu geschaffenen U3-Betreuungsplatz, wenn das Gebäude bisher nicht als Kindertageseinrichtung genutzt wurde und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme 17.000,- Euro pro Platz überschreiten (aufwändige Umbauten).

•        Maßnahmen zur Renovierung von Räumen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege einmalig mit einer Pauschale von bis zu 1.500,- Euro pro Tagespflegeperson, wenn dadurch neue Plätze für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern geschaffen werden.

•        Investitionen für die Ausstattung von neu geschaffenen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit einer Pauschale von bis zu 500,- Euro pro Betreuungsplatz.

 

Förderfähig nach der geplanten Richtlinie sind Maßnahmen, die ab dem 30.01.2012 begonnen wurden. Investitionen nach dem Investitionsprogramm sind bis zum 31. Dezember 2014 abzuschließen. Damit baureife Vorhaben zügig beantragt und bewilligt werden können, wird es zwei Antragstermine geben und danach eine kontinuierliche Antragstellung ermöglicht. Das Regierungspräsidium Kassel ist mit der Durchführung des Förderverfahrens zum Investitionsprogramm beauftragt.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



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Auf den angehängten Fotos sieht man von links Vizelandrätin Susanne Selbert, Staatssekreträr Dr. Rudolf Kriszeleit und Sabine Scherer (Leiterin Fachbereich Jugend Landkreis Kassel).


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