Presseinformation

Nr. 094 Steinfurt, 19. März 2013


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Aktualisierte Verordnungen für Naturschutzgebiete in Ochtrup und Wettringen
Entwürfe liegen noch bis zum 25. März aus

Kreis Steinfurt/Ochtrup/Wettringen. Die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster beabsichtigt, die Naturschutzgebietsverordnungen für die „Feuchtwiese Ochtrup“ (Stadt Ochtrup), „Tütenvenn“ (Stadt Ochtrup), „Brechte“ (Gemeinde Wettringen) und „Harskamp“ (Stadt Ochtrup und Gemeinde Wettringen) zu aktualisieren und die Schutzgebiete erneut auszuweisen. Die Gebiete „Tütenvenn“, „Harskamp“ und „Brechte“ werden dabei gleichzeitig erweitert.

Die Entwürfe der aktualisierten Schutzgebietsverordnungen sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen noch bis Montag, 25. März, beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, bei der Stadtverwaltung in Ochtrup („Feuchtwiese Ochtrup“, „Tütenvenn“ und „Harskamp“) sowie bei der Gemeindeverwaltung in Wettringen („Brechte“ und „Harskamp“) zur Einsicht aus.

Bis zu diesem Zeitpunkt können Eigentümer und sonstige Berechtigte noch Bedenken und Anregungen beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen. Seit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen im Amtsblatt Nr. 5/2013 des Kreises Steinfurt gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz.

Weitere Informationen gibt es beim Kreis Steinfurt unter Telefon 05482/70-3343.