
In der Öffentlichkeit gibt es derzeit Diskussionen über die Rolle des Kreises Steinfurt in diesem Verfahren. Hierzu stellt Heiner Bücker, Leiter des Umwelt- und Planungsamtes des Kreises Steinfurt, klar: „Der Landkreis Osnabrück ist Genehmigungsbehörde und verfahrensführende Stelle. Er entscheidet in eigener Zuständigkeit!“ Der Kreis Steinfurt sei als Träger öffentlicher Belange hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der Naturschutzgebiete Recker Moor und Düsterdieker Niederung, die westlich und süd-östlich zu der Hähnchenmastanlage liegen, um Stellungnahme gebeten worden. „Weil die Naturschutzgebiete in 1000 bis 3000 Metern Entfernung nicht in der Hauptwindrichtung der Anlage liegen und zudem Abluftreinigungsanlagen geplant sind, geht die Untere Landschaftsbehörde nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebiete aus“, erklärt Bücker. Ein unabhängiges Büro (ÖKON, Münster) habe die Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben untersucht und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Abluftreinigungsanlage festgestellt, dass die umliegenden Naturschutzgebiete außerhalb des Einwirkungsbereichs der Anlage liegen.