
„Wir rechnen in den nächsten sechs bis acht Wochen mit einer positiven Entscheidung des Bundesverkehrsministers“, sagt Helmut Heuing, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Steinfurt. Erst wenn die Freigabe der Altkennzeichen im Bundesanzeiger veröffentlicht sei, könne die Zulassungsstelle die neuen Kennzeichen herausgeben.
Zurzeit werden zudem die Voraussetzungen beim Online-Reservierungssystem „OK-Vorfahrt“ geschaffen, um über den Internetauftritt des Kreises Steinfurt BF- und TE-Nummernkreise vergeben zu können. Sobald das der Fall ist, sind via Internet Kennzeichenreservierungen möglich.
Wenn das Bundesverkehrsministerium grünes Licht gegeben hat und das Online-Reservierungssystem aktualisiert ist, informiert der Kreis Steinfurt die Bürgerinnen und Bürger umgehend in der Presse und auf der Internetseite des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de). Bis dahin wird darum gebeten, auf Anfragen zu verzichten, um eine Überlastung der Zulassungsstellen und damit Verzögerungen im Tagesgeschäft zu vermeiden. Auch Reservierungen sind vorher nicht möglich.
Für eine Umkennzeichnung von ST zu BF oder TE werden Gebühren von rund 30 bis 50 Euro fällig, hinzu kommen die Kosten für den Kauf der neuen Schilder bei den privaten Anbietern.