Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 30. April 2013

„Magdeburger Stadtrecht und Sachsenspiegel“

Am 8. Mai um 16.30 Uhr/Voranmeldung für Stadtrundgang notwendig

Unter diesem Titel lädt die Städtische Volkshochschule für den 8. Mai um 16.30 Uhr zu einem Rundgang auf den Spuren des Magdeburger Stadtrechtes ein. Die Stadtführerin Ursula Hartmann zeigt den Teilnehmern Orte, die an Rechtszeugnisse von europäischem Rang erinnern.

 

Die Führung beginnt am Denkmal für Eike von Repgow in der Carl-Miller-Straße, zeigt historische Spuren im Dom, am Justizzentrum und am Alten Rathaus und endet vor der Universitätsbibliothek mit dem Kunstwerk „Schwebende Buchseiten". Auch eine Fahrt mit der Straßenbahn gehört dazu.

 

Das Magdeburger Recht gilt als Ursprung des Stadtrechts vieler vor allem osteuropäischer Städte und als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltetet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte über Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland. Der „Sachsenspiegel“ ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Der Legende nach verfasste Eike von Repgow den Sachsenspiegel auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg.

 

Der Unkostenbeitrag für diesen Stadtrundgang beträgt vier Euro. Für die Teilnahme ist eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 03 91/5 35 47 70 oder direkt in der Städtischen Volkshochschule, Leibnizstraße 23 möglich. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.vhs.magdeburg.de verfügbar.




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Stadt Magdeburg
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