2006 hatte der Stadtrat beschlossen, dass Open-Air-Veranstaltungen künftig zu Jahresbeginn bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen. Ziel ist es, dass sich Veranstaltungen nicht gegenseitig behindern und Anwohner nicht unzumutbar belästigt werden. Auf Grundlage der eingegangenen Anzeigen hat der städtische Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt nun den Open-Air-Veranstaltungskalender 2013 zusammengestellt.
Um die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, darf bei Open-Air-Veranstaltungen mit Musikaufführungen in der Nachtzeit (nach 23.00 Uhr) ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden. Gewerblich tätige Veranstalter müssen die Einhaltung der Lärmwerte nachweisen, ihre Musikanlage durch einen staatlich bestellten Gutachter einpegeln und verplomben lassen.
Bei nicht gewerblich tätigen Veranstaltern, z. B. gemeinnützigen Vereinen, wird von diesen Auflagen abgesehen. Hier werden Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes Pegelmessungen vornehmen, um bei Überschreitung der Grenzwerte einzuschreiten.
Planungssicherheit für Anwohner, Behörde und Veranstalter bietet die jährliche Festlegung der sogenannten "seltenen Störereignisse" pro Einwirkungsgebiet, die das Ordnungsamt vor Beginn der Open-Air-Saison trifft. Dabei gilt der Grundsatz, dass pro Einwirkungsgebiet ein Open Air mit lauter Musik höchstens einmal in zwei Wochen stattfinden soll. Die Verfahrensweise wird jetzt seit 2006 praktiziert und hat sich seitdem bewährt.
Die Anzahl der Anmeldungen ist dabei in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben Für 2013 wurden 26 Veranstaltungen angemeldet, acht davon sollen länger als bis 2.00 Uhr andauern.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben erwies sich die Zuordnung der diesjährigen Veranstaltungen als unproblematisch, da für die meisten Einwirkungsgebiete die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse nicht erreicht wird. Deshalb können auch in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinander folgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag bzw. Sonntag (Europafest) jeweils die 55 dB(A) in Anspruch genommen werden.
Für fast alle übrigen angemeldeten Veranstaltungen können ebenfalls 55 Dezibel zur Anwendung kommen. Lediglich für das Oktoberfest des Mückenwirtes auf dem Messeplatz „Max Wille“ am Kleinen Stadtmarsch wurde ein Grenzwert von 45 Dezibel festgelegt, weil das Fest an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden veranstaltet und damit nicht als seltenes Störereignis eingestuft wird.
Für die Studentenbeachparty (in diesem Jahr am Le Frog im Stadtpark) wurde wie bereits in den vergangenen vier Jahren ausnahmsweise von den Vorgaben des Konzepts abgewichen, das heißt, die Veranstaltung findet an einem Donnerstag statt. Für diese Ausnahme sind jedoch nachvollziehbare Gründe vorhanden: Zum einen sind viele Studenten am Wochenende nicht in Magdeburg, zum anderen ist die Studentenparty fester Bestandteil der Magdeburger Studententage und somit auch zeitlich nicht verschiebbar.
Anhand der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden einige Veranstaltungen auch nachträglich noch angemeldet. Probleme bei der Einordnung in den jetzt festgelegten Open-Air-Veranstaltungsplan sind dennoch nicht zu erwarten.
Die Praxis, einen Open-Air-Kalender zu erstellen, hat sich nach Auffassung des Ordnungsamtes bewährt. Mittlerweile existiert ein fester Stamm von Veranstaltern, die die Regelungen kennen und größtenteils beachten. Die Veranstaltungen selbst werden vom Stadtordnungsdienst begleitet und überwacht.
Alle Termine des Open-Air-Kalenders sind im Internet unter www.magdeburg.de zu finden.