04. Juni 2013.
Nach sorgfältiger Prüfung hat der Landkreis Leer entschieden, den Vorschlag des OVG Lüneburg, im Rahmen des anhängigen Eilverfahrens ein Mediationsverfahren durchzuführen, nicht aufzugreifen.
In dem seit dem Sommer letzten Jahres beim OVG Lüneburg anhängigen Beschwerdeverfahren wird überprüft, ob der Landkreis die Ratsbeschlüsse etlicher Gemeinden zur Vergabe der Wegenutzungsverträge zu Recht beanstandet hat.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte dies in einem Beschluß verneint.
Der Landkreis hat in zwei Fällen gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts beim OVG Lüneburg Beschwerde eingelegt, weil er die vom Verwaltungsgericht Oldenburg vertretenen Auffassungen zu mehreren grundsätzlichen Rechtsfragen für unzutreffend hält. Die Beschlüsse des VG Oldenburg datieren vom Juli 2012. Bisher hat das OVG Lüneburg über die beiden Beschwerden des Landkreises noch nicht entschieden.
Das Mediationsverfahren, so der Landkreis, sei im Ergebnis nicht zielführend, weil der mit der Mediation beauftragte Richter keine Entscheidungsbefugnis habe und auch keinen Rechtsrat erteile.
Das Mediationsverfahren ist nach Auffassung des Landkreises deshalb nicht zielführend, weil die vom Verwaltungsgericht Oldenburg zu den entscheidenden Fragen vertretenen Rechtsauffassungen von grundsätzlicher Bedeutung über die konkreten Einzelfälle hinaus auch für künftige kommunalaufsichtliche Entscheidungen des Landkreises seien.
Auch außerhalb des Landkreises werde die Klärung der entscheidenden Rechtsfragen mit Spannung erwartet.
Das vorgeschlagene Mediationsverfahren mache die notwendige gerichtliche Klärung nicht entbehrlich und sei auch mit einer weiteren zeitlichen Verzögerung verbunden, weil mit Aufnahme des Mediationsverfahrens das Gerichtsverfahren erst einmal zum Ruhen gebracht werde.
Gegen weitere zeitliche Verzögerungen hatten sich auch verschiedentlich Vertreter von Gemeinden ausgesprochen. Auch Ihnen sei an einer baldigen Klärung der offenen Rechtsfragen gelegen.
Landrat Bramlage begrüßte gleichwohl die Bereitschaft der Gemeinden Bunde und Ostrhauderfehn zur Durchführung eines Mediationsverfahrens, weil damit die grundsätzliche Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits zum Ausdruck gebracht werde.
Eine Erledigung der Hauptsache, die eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich mache, so Landrat Bramlage, sei grundsätzlich denkbar.
Die Gespräche darüber könnten die Beteiligten selbst führen, ohne das Beschwerdeverfahren durch ein Mediationsverfahren anzuhalten. Denn wenn sich keine Erledigung der Hauptsache ergebe, sei die zeitnahe Klärung der entscheidenden Rechtsfragen durch das OVG Lüneburg weiter unverzichtbar.
Landrat Bramlage hat deshalb die Bürgermeister der Gemeinden Bunde und Ostrhauderfehn, Gerald Sap und Günter Harders, mit Ihrem Anwalt zu einem Gespräch eingeladen.
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