Ottostadt Magdeburg.
Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes haben kürzlich wieder Testkäufe zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes vorgenommen. Dabei wurden Minderjährigen in allen sechs kontrollierten Geschäften Zigaretten oder Bier verkauft. Die festgestellten Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Mit den Testkäufen kontrolliert die Verwaltung seit 2010, ob die Verkäufer in den Geschäften die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zur Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabak beachten. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Verkaufsstellen hochprozentige (branntweinhaltige) Alkoholika oder Lebensmittel, die solche in größeren Mengen enthalten sowie Tabak nicht an Personen unter 18 Jahren verkaufen. Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes wurden darum bei ihren Kontrollen von einer 16-jährigen Jugendlichen als Testkäuferin unterstützt.
Alle sechs kontrollierten Verkaufsstellen handelten bei der Testaktion ordnungswidrig. Besonders nachdenklich macht die Ordnungshüter, dass in drei Geschäften derselben Einzelhandelskette 18- bis 20-prozentiger Alkohol verkauft wurde, ohne zuvor nach dem Personalausweis zu fragen. Dabei soll ein bei früheren Kontrollen vorgeführtes Kassenwarnsystem genau dies verhindern und das Kassenpersonal aufmerksam machen. Trotzdem wurden der Testkäuferin auch Zigaretten verkauft, nach denen sie zuvor die Kassiererin gezielt gefragt hatte.
Das Ergebnis dieser Testkaufaktion zeigte in aller Deutlichkeit, dass ein Kassenwarnsystem keine Garantie für die Einhaltung des Jugendschutzes ist. Entscheidend ist immer das Verhalten des Personals an der Kasse. Jeder Gewerbetreibende hat die Pflicht, sich durch die Vorlage eines Ausweisdokumentes zu versichern, dass der Verkauf von Alkohol nur an die entsprechende Altersgruppe erfolgt. In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt darauf hin, dass nach dem neuen Personalausweisgesetz auch Personen unter 16 Jahren bereits im Besitz eines Bundespersonalausweises sein können.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden je nach Art und Weise als fahrlässige, grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Handlung mit einem Bußgeld geahndet. Sofern der Verkäufer aus Gewinnsucht handelt, ist die Handlung auch als Straftat einzustufen. Die Höhe des Bußgeldes wird anhand des mit der Ordnungswidrigkeit verbundenen oder des dadurch zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteils festgelegt.
Die Testkäufe sollen Einzelhändler, Gastwirte, Tankstellenbetreiber und andere Gewerbetreibende für die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sensibilisieren. Diese sollen Kinder und Jugendliche zum Beispiel vor Alkoholkonsum schützen.