
Bis zum 1. Juli können Künstler und Kulturgruppen vorschlagen werden. Einzureichen sind eine schriftliche Darstellung zur Person beziehungsweise Gruppe, eine ausführliche Begründung der zu würdigenden Leistung, Begleitmaterial wie Fotos, Ton- und Bildträger sowie Berichte über Veranstaltungen, Ausstellungen oder Auftritte. Die Vorschläge sind bei der Stadt oder der Gemeinde abzugeben, in der der Vorgeschlagene wohnt. Die Kommunen überprüfen und ergänzen gegebenenfalls die Unterlagen und geben sie an das Kulturamt des Kreises weiter.
Über die Vergabe des Preises entscheidet der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises Steinfurt. Es werden alle Bereiche des kulturellen Schaffens berücksichtigt: Literatur, Theater, Tanz, Musik, bildende Kunst, Malerei oder weitere Kunstformen. Einzige Ausnahme ist die Heimat- und Brauchtumspflege, da Landrat Thomas Kubendorff hierfür einen speziellen Wanderpreis vergibt.
Die aktuellen Richtlinien und weitere Informationen zur Vergabe des Kulturpreises stehen im Internet auf www.kreis-steinfurt.de unter der Rubrik Tourismus/Kultur. Für Rückfragen steht Kulturmanagerin Kristina Dröge zur Verfügung, Telefon 02551/69-2461.