Aktuelle Meldungen der Stadt Hanau

RSS-Feed abonnieren

[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Hanau, 18. Juni 2013
Sarglose Bestattung in Hanau mit Muslimen geregelt

„Unsere Friedhofsverwaltung hat rasch auf die Aufhebung der Sargpflicht in Hessen reagiert und im Austausch mit dem Muslimischen Arbeitskreis, muslimischen Geistlichen und  Bestattern die Beisetzung ohne Sarg aus religiösen Gründen geregelt.“  Damit ist nach Ansicht von Stadtrat Axel Weiss-Thiel bereits das umgesetzt, was die CDU-Stadtverordnetenfraktion in einem aktuellen Antrag fordert. Das geänderte Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz ist am 1. März 2013 in Kraft getreten und stellt den Kommunen die Bestattung ohne Sarg frei. Bisher war von der Sargpflicht nur in Ausnahmefällen abgewichen worden.

In ihren Gesprächen mit Hanauer Muslimen legte die städtische Friedhofsverwaltung Umsetzung und Ablauf der Bestattung auf dem Hanauer Hauptfriedhof fest. Danach ist zunächst das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises anzufragen, ob Gründe gegen ein sargloses Begräbnis vorliegen. Dem Gesundheitsamt ist der Leichenschau-Schein vorzulegen. Es reagiert binnen 24 Stunden.

Der Leichnam gelangt auf dem Friedhofsgelände im Sarg des Bestatters zum muslimischen Bestattungsfeld, auf dem Angehörige zwischen Wahl- und Reihengräbern wählen können. Den Sargwagen ziehen dabei Friedhofsmitarbeiter oder Angehörige der Toten. Ein Friedhofsmitarbeiter begleitet den Trauerzug bis zum Grab.

Die Friedhofsverwaltung stellt eine Leiter, mit der die Angehörigen in das Grab hinab steigen und den Leichnam vom Bestatter in Empfang nehmen. Über den Verstorbenen werden sodann Holzbretter quer gelegt. Friedhofsmitarbeiter schließen im Anschluss das Grab. Den Sarg nimmt der Bestatter nach der Beisetzung wieder mit.

Wird eine Bestattung im Tuch gewünscht, so ist das auf dem Bestattungsantrag zu vermerken. Darin ist auch anzugeben, wer die Bestattung von Seiten des Muslimischen Arbeitskreises Hanau koordiniert. Bei der ersten sarglosen Beisetzung im Tuch ist ein Vertreter des Arbeitskreises zugegen, ebenso beim Aushub des Grabes. Der Arbeitskreis steht als Ansprechpartner für Bestatter zur Verfügung.

Der Hessische Städtetag wird demnächst die Bestattung im Tuch in seine Mustersatzung einarbeiten. Sobald dies geschehen ist, kann die Stadt Hanau diese Regelung in die eigene Friedhofsordnung aufnehmen. Die Hanauer Friedhofsverwaltung hat bereits eine Haftungsfreistellungs-Erklärung erarbeitet, die von Angehörigen der Toten  zu unterzeichnen ist und „vom Hessischen Städtetag als gute Regelung begrüßt wird“, so Weiss-Thiel.

Der Muslimische Arbeitskreis hat in Abstimmung mit der städtischen Friedhofsverwaltung per Aushang in den Moscheen über die Gesetzesänderung und die Praxis der sarglosen Bestattung in Hanau informiert. Über die Gebühren wurde aufgeklärt, ebenso über den Unterschied zwischen Wahl- und Reihengräbern. In der Trauerhalle am Hauptfriedhof steht Muslimen ein Raum für rituelle Waschungen zur Verfügung.

Stadtrat Weiss-Thiel betont, „dass der Austausch mit dem Muslimischen Arbeitskreis sehr gut funktioniert hat“. In Hanau sei es selbstverständlich, dass nach der entsprechenden Gesetzesänderung auf die Bestattungswünsche muslimische Mitbürger eingegangen werde.                          



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266

[Zurück]


Stadt Hanau
Öffentlichkeitsarbeit
Am Markt 14-18
63450 Hanau

Oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de

Die Pressestelle "Stadt Hanau" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de