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Leverkusen, 02. August 2013

Fuß vom Gas in der Stadt

Überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache

Durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz geändert. Seit Mitte Juli 2013 eröffnet das den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Geschwindigkeitsüberwachung. Die Erfahrung zeigt, dass Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit nicht auf bestimmte Örtlichkeiten beschränkt sind, sondern sich im gesamten Stadtgebiet ereignen. Nach wie vor ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Hauptunfallursache. Um die Verkehrssicherheit in unserer Stadt zu verbessern, führen Polizei und Stadtverwaltung regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Standorten durch. Aufgrund der positiven Erfahrungen seitens der Polizei mit der Bekanntgabe der aktuell vorgesehenen mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen geben nunmehr auch die Kreisverwaltungen sowie die kreisfreien Städte diese Messstandorte entsprechend der geänderten Verwaltungsvorschrift vorher bekannt. Eine aktuelle Liste ist auf der Homepage der Stadt Leverkusen zu finden.



Pressekontakt: Stadt Leverkusen, Heike Fritsch

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