Kreis Unna - Presse und Kommunikation

09. August 2013

Kreis rät zur umgehenden Antragstellung

Bafög-Stelle wieder wie gewohnt erreichbar

Kreis Unna. (PK) „BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler sollten jetzt beim Kreis Unna beantragt werden, auch wenn die Ausbildung erst im September startet.“ Dazu rät Jörg Henf vom Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis.

 

Hintergrund sind die im Kreis seit Jahren stetig steigenden Antragszahlen, durch die es zu Verzögerungen bei der Bewilligung kommen kann. „Allein zwischen den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 erhöhte sich die Zahl der Anträge von 1.527 auf 1.693 und damit um fast elf Prozent“, nennt Jörg Henf einige Zahlen.

 

Damit gibt es im Kreis einen zur Landesentwicklung gegenläufigen Trend, denn nrw-weit verringerte sich die Zahl der geförderten Schüler im Vergleichszeitraum um 0,2 Prozent.

 

Die zügige Beantragung macht vor allem unter finanziellen Aspekten Sinn. „Wer BAföG erst nach Ausbildungsbeginn beantragt, kann bares Geld verlieren, da ein Anspruch auf Förderung zwar mit Beginn der Ausbildung entsteht, aber frühestens ab Antragsstellung gezahlt wird“, unterstreicht Jörg Henf.

 

Wer wird gefördert?

Förderungsmöglichkeiten bestehen bei (Berufs-)Fachschulklassen, z.B. Erzieher, Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger, kaufmännischer, umwelttechnischer, elektrotechnischer, gestaltungstechnischer, informationstechnischer Assistent, Ergo- und Physiotherapeuten etc., sofern sie einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, und bei Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Ebenso sind Abendgymnasium - ab dem viertem Semester - und Abendrealschulen, und Kollegs über den Kreis Unna - ab dem ersten Semester - förderungsfähig. Unter besonderen Voraussetzungen erhalten auch Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG-Leistungen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärtig untergebracht sind.

 

Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe der dann im Einzelfall zu gewährenden Leistungen richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsweg und ist in der Regel vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern abhängig. Insbesondere sind die Einkommensverhältnisse der leiblichen Eltern des vorletzten Kalenderjahres (Einkommenssteuerbescheid 2011, Rentenbescheid, Nachweise Lohnersatzleistungen etc.) bei einer Antragsstellung beizufügen.

 

Wo gibt es Informationen und Anträge

Antragsvordrucke gibt es beim Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort: BAföG) bzw. www.das-neue-bafoeg.de. Auf der Kreisseite finden sich auch weitergehende Informationen u. a. zu Ansprechpartnern und Förderungsmöglichkeiten.




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