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Hanau, 23. August 2013
Sicherheit und Ordnung können nicht gewährleistet werden
Stadt Hanau verbietet NPD-Kundgebung auf dem Marktplatz

Eine für den kommenden  Dienstag morgen angemeldete Kundgebung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf dem Marktplatz hat die Stadt Hanau verboten. Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky am Freitag Nachmittag erklärte, hat die rechtsextremistische Partei eine Kundgebung unter dem Motto „Asylflut und Eurowahn stoppen-NPD in den Bundestag“ zunächst für montags angemeldet und mit einem späteren Fax auf Termin am Dienstag morgen 9 Uhr verschoben. „Die Verbotsverfügung ist sofort zu vollziehen, die Versammlung darf nicht stattfinden“ unterstreicht Hanaus Oberbürgermeister nachdrücklich die ablehnende Haltung der Stadt.

Wie in dem Schreiben der Ordnungsbehörde ausgeführt wird, sieht das Versammlungsgesetz vor, dass die zuständige Behörde entsprechende Veranstaltungen verbieten kann, wenn man davon ausgehen muss, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. „Diese Voraussetzungen sehen wir bei der angemeldeten NPD-Kundgebung auf dem Hanauer Marktplatz erfüllt,“ so Kaminsky und ergänzt, dass Versammlungen und Aufzüge rechtsextremistischer Parteien oder Vereinigungen aufgrund bestimmter Umstände und Erkenntnisse zu verbieten sind. „Eben solche Erkenntnisse liegen aber vor.“

Zudem sei der Marktplatz aufgrund der erheblichen Baustellen im Umfeld und auf dem Platz selbst  derzeit für Kundgebungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht geeignet. „Es kann dort weder für die Teilnehmer der Kundgebung noch für Gegendemonstranten in ausreichendem Maße Sicherheit gewährleistet werden,“ zitiert der Hanauer OB aus der Verfügung.

Ein gefahrloser Zu- und Abfluss von Teilnehmern der Kundgebung sowie gegebenenfalls auftretenden Gegendemonstranten kann nicht gewährleistet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Polizei als auch Rettungskräfte die gleichen Wege nutzen müssten, so dass vor dem Hintergrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung nur ein Verbot der Kundgebung in Betracht kommt.

Da die Veranstaltung bereits am kommenden Dienstag geplant ist, ist nach den Worten von Oberbürgermeister Kaminsky auch sofortiges Handeln geboten. „Es muss in jedem Fall vermieden werden, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und zu Straftaten gegen Leib und Leben und zu Sachschäden kommen wird.“ Die Hanauer Ordnungsbehörde sieht nur durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung die Rechte der Bundesrepublik Deutschland gewahrt. Dem stehe auch kein überwiegendes Interesse der NPD entgegen. „Auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann sich selbst nur berufen, wer bereit ist, die staatliche Ordnung einzuhalten,“ stellt der Hanauer OB abschließend fest.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929


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