VGH erlaubt NPD-Kundgebung auf dem Hanauer Marktplatz
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden: die Beschwerde der Stadt Hanau wurde zurückgewiesen. Die Kundgebung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) muss von 16 bis 20 Uhr auf dem Hanauer Marktplatz zugelassen werden. Eine Begründung lag zur Mittagszeit noch nicht vor.
Bereits am Dienstag abend hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Eilverfahren zugunsten der NPD sowie der Durchführung der Kundgebung entschieden und dabei lediglich den Zeitrahmen wegen des Wochenmarktes verringert.
Eine Gegendemonstration wurde für 16 Uhr bereits vor zwei Tagen angemeldet. Oberbürgermeister Claus Kaminsky wird dort um 16.15 Uhr sprechen.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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