Kreis Unna - Presse und Kommunikation

16. Oktober 2013

Beschluss im Kreistag

Grundsätze zur Haushaltsplanung festgelegt

Kreis Unna. (PK) Alle im Kreistag vertretenen Parteien und Gruppen wollen bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte aller kreisangehörigen Kommunen ohne „Wenn“ und „Aber“ mitwirken. Das ist Kern der „Grundsätze zur Haushaltsplanung des Kreises Unna für den Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2018“.

 

Diese Grundsätze wurden am 15. Oktober vom Kreistag einstimmig beschlossen und in der Diskussion als politische Absichtserklärung gewertet. Die Grundsätze sehen unter anderem vor, dass Anträge von Mitgliedern des Kreistages zum Haushaltsplan mit zusätzlichen belastenden Wirkungen für die Kreisumlagen grundsätzlich nur zulässig sind, wenn sie gleichzeitig mit Deckungsvorschlägen versehen sind – wobei die Politik auf den Sachverstand der Verwaltung zurückgreifen kann.

 

Weiter werden die gebildeten Budgets im Grundsatz auf das Planungsniveau des Haushaltsjahres 2013 begrenzt. Ausnahme: Ausweitungen sind extern bedingt und nicht beeinflussbar wie etwa die an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu zahlende Umlage oder die Gewährung sozialer Leistungen aufgrund von Rechtsansprüchen.

 

Neue Maßnahmen und Projekte, die über Zuweisungen und Zuschüsse Dritter finanziert werden, sollen grundsätzlich ohne den in der Regel beizusteuernden Eigenanteil des Kreises realisiert werden. Ist die finanzielle Beteiligung des Kreises Bedingung für den Zuschuss, soll auch hier mit Deckungsvorschlägen gearbeitet werden.

 

Auf das derzeitige Niveau einpendeln sollen sich die Personalaufwendungen der Verwaltung. Ausgenommen sind hier vom Kreis selbst nicht zu beeinflussende Faktoren wie etwa Festsetzungen durch Tarifverträge oder Besoldungsgesetze.

 

Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen werden auf die Projekte des energetischen Schulsanierungsprogramms begrenzt; neue Maßnahmen für den Straßen- und Radwegebau, die nicht schon in der Finanzplanung bis 2018 enthalten sind, werden nicht veranschlagt.

 

Mit den „Grundsätzen zur Haushaltsplanung des Kreises Unna“ wird eine Anregung des Kreistages aus dem letzten Jahr aufgegriffen. Weiter unterstützt und vorangebracht werden sollen damit die bereits seit 2002 laufenden intensiven Bemühungen des Kreises, die Belastungen durch die Kreisumlage im Rahmen von eigenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu mindern. In drei Sparrunden wurden dadurch unterm Strich bereits rund 10 Millionen Euro jährlich eingespart – darin enthalten mehr als 80 Stelleneinsparungen.

 




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