Presseinformation

Nr. 505 Steinfurt, 27. Dezember 2013


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Naturschutzgebiet „Waldhügel“ in Rheine wird erweitert und erneut ausgewiesen
Entwurf der Verordnung liegt bis zum 31. Januar öffentlich aus

Kreis Steinfurt/Rheine. Die aktuelle Naturschutzgebietsverordung „Waldhügel“ vom 3. März 1994 verliert im März 2014 ihre Gültigkeit. Die Bezirksregierung Münster (Höhere Landschaftsbehörde) beabsichtigt daher, das Gebiet erneut als Naturschutzgebiet auszuweisen, und möchte hierbei weitere Flächen hinzuziehen.

Der Verordnungsentwurf umfasst Bereiche des am südlichen Stadtrand von Rheine gelegenen „Waldhügels“ sowie des ehemaligen Militärgeländes „Hessenschanze". Wichtige Ziele der Schutzgebietsausweisung sind die Erhaltung und Entwicklung des Kalksteinabgrabungsgeländes im Bereich des „Waldhügels" mit Restwaldflächen und Magerrasen aufgrund seiner strukturellen Vielfalt und seiner Bedeutung als Lebensraum mit einer sehr hohen Anzahl an stark gefährdeten Pflanzenarten. Außerdem soll der strukturell vielgestaltige Biotopkomplex des Geländes der „Hessenschanze" erhalten werden.

Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die Kartenunterlagen liegen noch bis zum 31. Januar 2014 beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg, Raum 343, sowie bei der Stadtverwaltung Rheine, Raum 413a, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und andere Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt und bei der Stadt Rheine vorbringen.

Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 47/2013 des Kreises Steinfurt vom 17. Dezember 2013 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz.

Weitere Informationen gibt es beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/703343.