Ottostadt Magdeburg.
Auf Grund des § 7 Ladenöffnungszeitengesetz LSA vom 22.11.2006 kann die Landeshauptstadt Magdeburg pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen.
Um diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden, werden alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter gebeten, die für 2014 geplanten verkaufsoffenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses dem Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg bis zum 7. Februar 2014 anzuzeigen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten nicht mehr als 2 aufeinanderfolgende Sonntage gewählt werden.
Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Frau Fuchs unter Tel. 540 20 48 zur Verfügung.