Kreis Unna. (PK) Die Europäische Union (EU) hat eine neue Kennzeichnung für Arzneimittel eingeführt, die besonders engmaschig überwacht werden. Diese Arzneimittel weisen in ihrer Packungsbeilage ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck auf, sowie den Satz: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung." Darauf weist die Amtsapothekerin des Kreises, Birgit Habbes, hin.
Sicherheit und Wirksamkeit der im Handel und anderswo erhältlichen Arzneimittel wird in der Europäischen Union sorgfältig überwacht. Mit dem schwarzen Dreieck gekennzeichnete Arzneimittel werden jedoch noch engmaschiger überwacht als andere Arzneimittel. „Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln zur Verfügung stehen, weil sie beispielsweise neu auf dem Markt sind. Es bedeutet nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist“, unterstreicht Amtsapothekerin Habbes.
Patienten sollten vermutete Nebenwirkungen eines Arzneimittels ihrem Arzt, Apotheker oder der zuständigen Arzneimittelbehörde melden“, rät die Fachfrau weiter. Welche Behörde für das jeweilige Arzneimittel zuständig ist und wie Patienten Nebenwirkungen melden können, wird ebenfalls in der Packungsbeilage des jeweiligen Arzneimittels mit einem solchen schwarzen Dreieck beschrieben.