Der städtische Winterdienst arbeitet weiter auf Hochtouren. Fast ununterbrochen sind mehr als 60 Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes und des Tiefbauamtes sowie 19 Mitarbeiter von Nachauftragnehmern unterwegs. Eingesetzt werden dabei insgesamt 20 große und mehrere kleine Streufahrzeuge.
Die von der Verwaltung zusätzlich beauftragten Fremdfirmen mit fünf weiteren Fahrzeugen haben bis gestern Abend die Fahrbahnen von 397 Nebenstraßen gestreut. „Bis zum morgigen Donnerstag sollen auch die Fahrbahnen aller weiteren Nebenstraßen im Stadtgebiet mindestens einmal abgestreut sein“, so der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz.
Gleichzeitig erinnert der Beigeordnete an die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen. „Grundsätzlich sind bei Schneefall und Eisglätte die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese auf einer Breite von 1,25 Metern geräumt und bei Glätte abgestumpft werden, damit sie sicher begehbar sind.“
Die Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden. Sofern die Eigentümer dieser Pflicht nicht selbst nachkommen wollen oder können, müssen sie eine Vertretung beauftragen.
Der Stadtordnungsdienst hat gestern vor allem in dicht bebauten Stadtgebieten die Räum- und Streupflicht kontrolliert und dabei 120 Verstöße festgestellt. Die Kontrollen werden heute fortgesetzt. Dort, wo Gefahr in Verzug ist, wird der Stadtordnungsdienst Ersatzvornahmen zur Gefahrenbeseitigung beauftragen und die dabei entstehenden Kosten den Grundstückseigentümern in Rechnung stellen.
Alle Informationen zur Räum- und Streupflicht sind auch in der Winterdienst-broschüre unter www.magdeburg.de/sab (downloads) zu finden.