Pressemitteilung vom27. Januar 2014
Günstige Konditionen für Sanierung, Umbau und Hausbau und Hauskauf

Kreis Kassel. Auch im Jahr 2014 lohnt es sich wieder in die Wohnungen und Häuser im ländlichen Raum zu investieren. „Das Land Hessen hat wieder Fördermittel für den Neubau von Mietwohnungen sowie Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand zur Verfügung gestellt“, informiert Gabriela Vomund vom Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel in Hofgeismar über eine Möglichkeit der Förderung. Bei den Modernisierungsmaßnahmen muss es sich um Grundrissänderungen, Wohnumfeldmaßnahmen oder die Modernisierung der sanitären Anlagen handeln. „Reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen, wie Dämmmaßnahmen an Fassade oder Dach, können aus diesem Programm nicht gefördert werden“, betont Vomund. Zur Verfügung  stehen zinsgünstige Darlehen, die bis zum 20. Februar 2014 beim Servicezentrum Regionalentwicklung angemeldet werden können.  

 

Als Behinderter die passende Wohnung zu finden, ist gerade im ländlichen Raum ein Problem. Auch hier weiß das Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Abhilfe. „Um Wohnungen baulich so zu gestalten sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können, gibt es Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Wohngebäuden und Wohnungen“, berichtet Vomund. Gefördert werden können bauliche Maßnahmen sowie Einrichtungen wie Treppenlifte oder die barrierefreie Ausstattung von bestehenden selbstgenutzten Wohnungen. Vomund: „Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist“. Die Antragsteller müssen daher eine tragfähige Gesamtfinanzierung nachweisen.

 

Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer oder direkten Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden.

Für dieses Förderprogramm läuft die Frist für die Abgabe von Anträgen am 28. Februar 2014 ab.

 

„Auch für den Kauf oder Bau eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung können ein zinsgünstige Hessen-Darlehen bereitgestellt werden“, berichtet Vomund. Die Höhe der Baudarlehen beträgt bis zu 100.000 Euro. Für diese Darlehen gilt ein auf 10 Jahre festgeschriebener Zinssatz, der aktuell
1,9 Prozent beträgt. Eine nachrangige Sicherung der Darlehen im Grundbuch lässt Raum für weitere Baudarlehen von Banken- und Sparkassen. Voraussetzung der Förderung ist, dass mit dem Bau noch nicht begonnen wurde beziehungsweise der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist. Vomund: „Dieses Förderprogramm des Landes zielt insbesondere auf junge Familien.“ Die Antragsteller dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einem 3-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze für eine Förderung bei einem Bruttoeinkommen von rund 69.000 Euro. Weitere Eckdaten des Förderprogramms sind, dass das  Eigenkapital / die Eigenleistung 15 Prozent der Gesamtkosten umfassen muss und die Finanzierungsbelastung nicht unter 400 Euro im Monat liegen darf.

 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es bei der Wohnungsbauförderung des Servicezentrums Regionalentwicklung des Landkreises Kassel in 34369 Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 5, Tel.: 05671/8001-2412, E-Mail: gabriela-vomund@landkreiskassel.de, oder im Internet unter www.wibank.de.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



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