Presseinformation

Nr. 108 Steinfurt, 25. März 2014


Kreis Steinfurt, Pressereferentin, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt
Telefon: (02551)69-2160, Telefax: (02551)69-2100
E-Mail: kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de, Internet: www.kreis-steinfurt.de



Naturschutzgebiet „Sumpfwiesen am Küsterkamp“ in Lotte wird erweitert
Bedeutender Lebensraum für Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten

Kreis Steinfurt/Lotte. Das Naturschutzgebiet „Sumpfwiesen am Küsterkamp“ in Lotte soll auf eine Größe von fünf Hektar erweitert werden.

Die aktuelle Naturschutzgebietsverordnung „Sumpfwiesen am Küsterkamp“ vom August 1994 wird im August 2014 durch gesetzlich vorgegebenen Zeitablauf ungültig. Die Höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Münster beabsichtigt, das Gebiet um eine Grünlandfläche, die als gesetzlich geschützter Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen ist, zu vergrößern und erneut als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Das Gebiet liegt im Niederungsbereich der Düte und zeichnet sich durch die typische Vegetation eines Feuchtgrünlandes mit einer hohen Schutzwürdigkeit aus. Wichtiges Schutzziel für dieses Gebiet ist, ein aus zunehmend seltener werdenden Pflanzenformationen bestehenden Auenbereich zu erhalten und zu erweitern, da dieser eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten hat.

Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die Kartenunterlagen liegen noch bis zum 11. April 2014 im Kreishaus in Tecklenburg, Raum 343, sowie bei der Gemeindeverwaltung Lotte, Raum 43, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und andere Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt und bei der Gemeinde Lotte vorbringen.

Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 9/2014 des Kreises Steinfurt vom 27. Februar 2014 bekannt gemacht worden (www.kreis-steinfurt.de/Politik+Verwaltung/Veröffentlichungen/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Telefon 05482/703343, zur Verfügung.