Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 10. April 2014

Gebäude in der Sternstraße 2 wird abgerissen

Anordnung der Stadtverwaltung/Arbeiten beginnen nach Ostern

Zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat das Bauordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg gegenüber dem Grundstückseigentümer des Hauses Sternstraße 2 den sofortigen Abriss dieses Gebäudes angeordnet. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der Woche nach Ostern. Der Eigentümer hat dafür ein ortsansässiges Unternehmen beauftragt.

 

Der Abbruch des Gebäudes ist denkmalschutzrechtlich zulässig. Es besteht keine Rechtsgrundlage, den Eigentümer zu verpflichten, die Fassade ganz oder teilweise zu erhalten.

 

Im Zuge der geplanten Abbrucharbeiten kann es im Bereich der Sternstraße und in der Hallischen Straße zeitweise zu Verkehrseinschränkungen kommen. Umfang und Dauer möglicher Einschränkungen stehen aber noch nicht fest.




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Stadt Magdeburg
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