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14. April 2014
Wahlausschuss tagt am 22. April

Braunschweig. Zur Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters am 25. Mai werden etwa 200.000 Braunschweigerinnen und Braunschweiger zu den Wahlurnen gerufen. Wählen kann man zur Oberbürgermeister-Wahl wie bei anderen Kommunalwahlen bereits mit 16 Jahren.

Die Bewerbungsfrist um das Amt des Oberbürgermeisters endet am Ostermontag, 21. April, um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlvorschläge spätestens in der Geschäftsstelle der Wahlleitung in der Reichsstraße eingegangen sein.

Welche Bewerberinnen und Bewerber dann endgültig zur Wahl stehen werden, entscheidet der Gemeindewahlausschuss unter dem Vorsitz von Stadtrat und Wahlleiter Claus Ruppert in einer öffentlichen Ausschusssitzung am Dienstag, 22. April, um 15 Uhr im Sitzungssaal des Wahlamtes, Reichsstraße 3.






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