
Kreis Steinfurt. Die Kreisverwaltung Steinfurt weist darauf hin, dass alle Reiterinnen und Reiter zur beginnenden Saison der Ausritte Reitkennzeichen und gültige Plaketten für das Jahr 2014 benötigen. Nach dem Landschaftsgesetz NRW gilt eine Kennzeichnungspflicht für alle Pferde, die im Wald oder in der freien Landschaft geritten werden. Die Kennzeichnungspflicht besteht dabei auch für das Reiten auf öffentlichen Wegen und Straßen. Sie gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen ausreitet, riskiert ein Bußgeld.
Die Kosten für das Reitkennzeichen inklusive der gültigen Jahresplakette betragen 39,50 Euro. Wer bereits ein Reitkennzeichen besitzt, zahlt für die Reiterplakette einen Betrag in Höhe von 30,50 Euro. Reiterhöfe zahlen für Plaketten 80,50 Euro und für ein Reitkennzeichen mit Plakette 89,50 Euro.
Für das Jahr 2014 hat der Kreis Steinfurt bereits rund 1.150 Reiterplaketten und rund 120 neue Reitkennzeichen verteilt. Die Einnahmen leitet der Kreis, abzüglich des Verwaltungs- und Materialaufwands, an das Land Nordrhein-Westfalen weiter, das die Gelder ausschließlich für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen und Reitrouten verwendet. So konnten allein im letzten Jahr im Kreis Steinfurt mehr als 30.000 Euro für die Neuanlage und Instandsetzung von Reitwegen aus der Reitabgabe verwendet werden.
Weitere Informationen zu Reitkennzeichen und –plaketten sowie die Antragsformulare gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de. Direkter Kontakt zu den Mitarbeiterinnen kann in Steinfurt unter der Telefonnummer 02551/69-2534 oder in Tecklenburg unter der Telefonnummer 05482/70-3488 aufgenommen werden.