Pressemitteilung vom17. April 2014
Mehr Geld für Hauseigentümer – Einzelförderung in der Dorfentwicklung wird erhöht

Landkreis Kassel. Für Hauseigentümer, die in Orten wohnen, in denen aktuell ein Dorfentwicklungsprozess läuft, gibt es gute Nachrichten: „Die Förderquote hat sich von 30 auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht und der Höchstzuschuss beträgt hier ab Mai 45.000 Euro statt wie bisher 30.000 Euro“, berichtet Peter Nissen, Leiter des Servicezentrums Regionalentwicklung des Landkreises Kassel. Mit dieser Verbesserung wolle das Land Hessen die Privatinvestitionen in der Dorfentwicklung weiter steigern. Nissen: „Für Hauseigentümer ist dies eine gute Nachricht, da sich Vorhaben leichter realisieren lassen“.

 

Die Dorfentwicklung betrifft 12 Städte und Gemeinden im Landkreis. Mit dabei sind die Städte Liebenau und Trendelburg mit allen Stadtteilen, die Stadt Grebenstein mit dem Stadtteil Burguffeln, die Stadt Naumburg mit der Kernstadt und dem Stadtteil Altendorf, die Stadt Wolfhagen mit den Stadtteilen Gasterfeld und Wenigenhasungen sowie die Gemeinde Bad Emstal mit dem Ortsteil Balhorn, Calden mit dem Ortsteil Ehrsten, Fuldatal mit dem Ortsteil Simmershausen, die Gemeinden Helsa und Nieste und die Gemeinde Söhrewald mit dem Ortsteil Wellerode.

 

„Gefördert werden Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von besonders erhaltenswerten Gebäuden“, informiert Nissen.

 

 

Die Bandbreite der Förderung reicht von der umfassenden energetischen Sanierung, über die Umnutzung und Erweiterung einzelner Gebäudeteile, über bauliche oder betriebliche Investitionen von Kleinstunternehmen bis hin zum Neubau mit standortverträglicher Nutzung, die sich in die Baustruktur des jeweiligen Ortes unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Kriterien einfügt.

 

Nissen: „Jeder, der im historischen Ortskern eines Fördergebietes eine Dach- oder Fassadensanierung vorhat, der Fenster oder Haustüre erneuern will oder das Vordach sanieren muss, kann Fördermittel erhalten“. Reine Modernisierungsmaßnahmen sind allerdings nicht förderfähig.

 

Förderfähig sind immer die Nettokosten der geplanten Maßnahme. Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze von 7.500 Euro für Sachaufwendungen, die als Investitionssumme erreicht werden müssen. „Am besten ist es, sich direkt bei uns über die Möglichkeiten zu informieren – wir beraten sehr gern“, empfiehlt Nissen. Die privaten Investitionen im Zuge der Dorfentwicklung seien eine wichtiger Impuls für die Attraktivität des ländlichen Raums. Nissen: „Jede Förderung stärkt die Dorfgemeinschaft und sichert Aufträge für das lokale Handwerk“.

 

Ansprechpartner beim Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises sind Dirk Hofmann, Tel.: 05671/8001-2427, Mail: dirk-hofmann@landkreiskassel.de und Peter Nissen, Tel.: 05671/8001-2413, Mail: peter-nissen@landkreiskassel.de.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreiskassel.de.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



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Dorfentwicklung Naumburg
Auf dem Foto sieht man Peter Nissen und Hausbesitzerin Emmi Ohle vor der 2013 sanierten Teichmühle in Naumburg.


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