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Unna, den 09. Mai 2014

Briefwahl Aktuell: Jede/r Zehnte in Unna hat schon gewählt
Zwei Wochen vor der Europa- und Kommunalwahl haben bereits mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, bzw. einen Wahlschein beantragt.

Kreisstadt Unna.

Für die Europawahlen sind 47.436 Bürgerinnen und Bürger aus Unna wahlberechtigt, für die Kommunalwahl sind es 50.249. Bis heute Mittag, 12.00 Uhr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes in Unna bereits 5.412 Wahlscheine für die Kommunalwahl und 5.295 Wahlscheine für die Europawahl ausgestellt. Ein Drittel der Anträge erreichte das Wahlamt per Internet. Rund 1.500 Wählerinnen und Wähler haben bereits direkt im Rathaus ihre Stimme abgegeben.

Bürgerinnen und Bürger haben auch weiterhin die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen oder auch direkt im Wahlamt zu wählen. Das Unnaer Wahlamt im Rathaus erreichen Sie zu den folgenden Zeiten:
Montags bis Mittwochs: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstags: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitags: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, über das Internet Briefwahlunterlagen zu beantragen. Alle weiteren Informationen hierzu erhalten Sie unter: http://www.buergerservice.unna.de/b%c3%bcrgerservice+unna/buergerservice-unna/startseite/aktuelle-meldungen/wahlen-am-25.05.2014-briefwahlunterlagen-online-beantragen.html

Die Briefwahlunterlagen werden dann mit der Post zugestellt. Alle Bürger erhalten, sofern sie für beiden Wahlen Briefwahl beantragt haben, zwei getrennte Umschläge, jeweils einen mit den Wahlunterlagen für die Europawahl und einen mit den Wahlunterlagen für die Kommunalwahl. Wer die Unterlagen schriftlich oder per Internet beantragt hat, sollte zunächst ein paar Tage Geduld haben. Die so eingehenden Anträge werden noch am selben Tag im Wahlbüro verarbeitet und zur Post gegeben. Die Zustellung auf dem Postweg kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch die Zustellung der beiden Briefe an unterschiedlichen Tagen ist möglich.

Für Unnaer Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 20.04.2014 umgezogen sind, gilt bei den Wahlen eine Besonderheit: Umzüge innerhalb des Stadtgebietes, Zuzüge nach Unna und Wegzüge in andere Städte haben Auswirkungen auf das Wahlrecht bei den Europa- und Kommunalwahlen.
Bei einem Umzug bleibt das Wahlrecht für die Europawahl an der alten Adresse bestehen, für die Kommunalwahl gilt jedoch schon die neue Adresse. Das kann dazu führen, dass Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag zwei verschiedene Wahllokale aufsuchen müssen.

Bedingt durch die Zusammenlegung der Europa- und Kommunalwahlen treffen hier zwei vollkommen gegenläufige Regelungen aufeinander. Da es sich um geltendes Europa- und Kommunalwahlrecht handelt, kann die Verwaltung hier keine anderen Regelungen treffen. Alle Betroffenen erhalten hierzu aber entsprechende Hinweisschreiben von der Stadt.

Bürgerinnen und Bürger, die seit dem 20.04.2014 umgezogen sind und nicht sicher sind, ob sie wahlberechtigt sind, können sich beim Wahlamt, Tel. 02303/103-162, über Ihr Wahlrecht zu informieren.

 

 



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59423 Unna
Telefon: (02303) 103-101
Telefax: (02303) 103-299

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Katja Sahmel
Rathausplatz 1
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