
Kreis Steinfurt/Westerkappeln/Lotte. Einige Landwirte in Westerkappeln und Lotte haben in diesem Jahr dazu beigetragen, dass eine Reihe von Kiebitzen auf ihren Feldern in Ruhe brüten konnten. Einige Jungvögel sind mittlerweile geschlüpft.
Bis vor wenigen Jahren war dies keine Besonderheit, denn der Kiebitz zählte noch zu den „Allerweltsarten“. Derzeit sind jedoch die Bestände in Nordrhein–Westfalen und somit auch im Kreis Steinfurt stark rückläufig. Ursache hierfür kann unter anderen eine sehr frühe Bearbeitung von Ackerflächen sein. Um dem entgegenzuwirken, hat das NRW-Umweltministerium im April einen Erlass zum Kiebitzschutz herausgegeben.
Der Erlass sieht Entschädigungszahlungen von 276 €/ha an Landwirte vor, wenn erst nach dem 5. Mai der Maisacker bestellt wird. Durch die Verschiebung der Bodenbearbeitung haben die Kiebitze dann eine größere Chance, ihre Gelege bis zum Schlüpfen auszubrüten.
Im Kreis Steinfurt haben einige Landwirte in Lotte und Westerkappeln auf die Bewirtschaftung von Flächen vor dem 5. Mai verzichtet. Ihnen ist es zu verdanken, dass die Gelege geschützt und auf einer Fläche alleine mindestens zehn Jungvögel auf der Welt sind.
Der Kiebitzschutz kann auch im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erfolgen. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, auf eine Bodenbearbeitung bis zum 5. Mai zu verzichten. Wer bis zum 15. Mai den Boden nicht bearbeitet, erhält eine Entschädigung von 395 €/ha. Darüber hinaus gibt es noch andere Angebote für Naturschutzmaßnahmen im Vertragsnaturschutz, wie die Anlage von Blühstreifen oder der Ernteverzicht von Getreide. Je nach Typ sind Vergütungen bis zu 1.400 €/ha möglich.
Informationen hierzu gibt das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt, Untere Landschaftsbehörde, Werner Oelgeklaus, Telefon 05482/703314.