Presseinformation

Nr. 282 Steinfurt, 12. August 2014


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KORREKTUR: Bundesweite Antibiotika-Datenbank für Masttiere ist aktiv
Landwirte müssen ab dem 1. Juli Daten eingeben / Rund 40 Prozent der Landwirte sind bisher dieser Verpflichtung nachgekommen

Kreis Steinfurt. Die bundesweite Datenbank zur Erfassung der Antibiotika-Anwendung in der Nutztierhaltung ist aktiv. Im Hinblick auf die in letzter Zeit häufig diskutierten Antibiotika-Resistenzen will der Gesetzgeber mit der Neuregelung im Arzneimittelgesetz die angewendeten Antibiotika-Mengen in der Tierhaltung ermitteln und die Menge langfristig reduzieren.

Zur Meldung verpflichtet sind die Halter von Mastrindern, Mastschweinen, Mastputen und Masthühnern. Die Arzneimittel-Datenbank ist in der sogenannten HIT-Datenbank integriert, in der die Tierhalter bereits mit ihren Stammdaten erfasst sind. Die erste Frist ist bereits abgelaufen. Bis zum 1. Juli 2014 mussten die Tiermäster ihre Daten um die Nutzungsart ergänzen. Bislang sind erst rund 40 Prozent der Landwirte dieser Verpflichtung nachgekommen. Das Veterinäramt appelliert daher nochmals dringend an die Tierhalter, die Eintragungen vorzunehmen.

In einem zweiten Schritt müssen die Tierhalter innerhalb dieses Halbjahres, spätestens aber bis zum 14. Januar alle Antibiotika-Anwendungen in die Datenbank eingeben. Auch Änderungen im Tierbestand müssen auf den Tag genau eingegeben werden, um eine Auswertung der Therapiehäufigkeit in Bezug auf den Tierbestand zu ermöglichen.

Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff "Antibiotika".





Bundesweite Antibiotika-Datenbank für Masttiere ist aktiv