Unna, den 15. August 2014
Wichtige Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2015/2016
Kreisstadt Unna.
Die Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2015/2016 hat begonnen.
Mit Schreiben vom 15.08.2014 der Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, wurden die Eltern von 477 zukünftigen Erstklässlern zur Anmeldung aufgefordert.
Aus diesem Anlass weist der Bereich Schulen der Kreisstadt Unna auf folgende
Besonderheiten und Termine hin:
Allgemeines
Die Eltern können ihr Kind an einer Gemeinschaftsgrundschule ihrer Wahl anmelden. Die Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.
Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.
In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.
Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.
Schulanfänger
Folgende Kinder werden schulpflichtig:
Kinder, die zwischen dem 01.10.2008 und 30.09.2009 geboren wurden.
Die Eltern dieser Kinder wurden am 15.08.2014 vom Bereich Schulen angeschrieben. In diesem Brief wurden die Eltern auf die Wahlmöglichkeit der Grundschule hingewiesen.
Die dritte Seite des Elternanschreibens dient als Anmeldeformular und ist bis zum 12.09.2014 von den Eltern an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückzusenden.
Ab dem 22.09.2014 werden die Eltern von der Grundschule, in die das Kind aufgenommen werden soll, eine Einladung zu einem Anmeldegespräch erhalten.
Folgende Kinder können auf Antrag eingeschult werden:
Kinder, die nach dem 30.09.2009 geboren wurden,
sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Die Eltern dieser Kinder wenden sich bitte direkt an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen. Dort liegen entsprechende Anmeldeformulare aus.
Mitzubringen:
Zum vereinbarten Einschulungsgespräch ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mitzubringen.
Service-Rufnummer:
Bei Rückfragen können sich Eltern an den Bereich Schulen unter der Rufnummer 02303/103-149 wenden.
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermisters / Presseangelegenheiten