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der Stadt Herten

 

Herten, 02. September 2014

Betreten der Wälder bis 2015 verboten

Wälder und Katzenbusch bleiben gesperrt

Herten. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Ruhrgebiet, verlängert die Sperrungen einiger Waldflächen im Ruhrgebiet bis zum 12. Januar 2015. Davon betroffen sind auch die Hertener Wälder, das Betreten ist hier verboten.

Im Hertener Stadtgebiet gibt es jedoch eine Ausnahme. „Die Wege im Schlosswald konnten bereits wieder freigegeben werden“, berichtet Revierförster Matthias Klar. Abseits der Wege sollte sich jedoch niemand aufhalten.

Die Gefahr ist weiterhin groß: In vielen Wäldern liegen die Bäume noch übereinander. Zum Teil entwurzelte Bäume können umkippen oder durchbrechen, abgebrochene Kronenteile und Äste herunterfallen. Übrigens: Diese behördliche Verordnung bedeutet nicht, dass die Waldgebiete abgesperrt sind. Das Betretungsverbot ist auch ohne sichtbare Absperrung wirksam. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Neben Herten sind von dieser „ordnungsbehördlichen Verordnung“ die kreisfreien/kreisangehörigen Städte Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Mülheim, Recklinghausen und Waltrop. In manchen dieser Städte gelten jedoch Ausnahmen.

Grünanlagen im Hertener Stadtgebiet weitestgehend freigegeben – Ausnahme: Katzenbusch

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH konnten die städtischen Grünanlagen weitestgehend von Sturmschäden befreien. Lediglich der Katzenbusch in Herten-Süd muss weiterhin gesperrt bleiben. Wie in den Wäldern sind auch hier die Schäden zu groß – die Aufräumarbeiten werden noch einige Zeit andauern.

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