Kreis Unna - Presse und Kommunikation

24. September 2014

Bericht im Kreistag

Bedarf an Schulbegleitern steigt

Kreis Unna. (PK) Um am Unterricht teilnehmen zu können, benötigen viele Kinder mit Behinderung Schulbegleiter. In der Sitzung des Kreistags am 23. September wurde ein Bericht zur Schulbegleitung vorgelegt, der unter anderem dokumentiert, dass der Bedarf an Schulbegleitung steigt – und damit auch die Kosten.

 

Wurden 2012 für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung noch 138 Kräfte eingesetzt, waren es ein Jahr später schon 196. Die Steigerung bei den zumeist speziell für die Bedürfnisse von Kindern mit seelischer Behinderung ausgebildeten Schulbegleitern ist sogar noch deutlicher: Hier gab es im Jahr 2013 bereits 154 Schulbegleiter (2012: 91).

 

Der im Kreistag vorgestellte Bericht ist eine erste Bestandsaufnahme und dient als Grundlage für die künftige Entwicklung. „Wir werden das Thema Schulbegleitung weiter diskutieren“, sagte Landrat Michael Makiolla im Kreistag, „und wir tun dies auch vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzsituation.“

 

Schulbegleiter (früher „Integrationshelfer“) sind keine Lehrkräfte. Sie begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderung vielmehr im Unterricht und unterstützen sie wo nötig. Sie helfen Schülern beispielsweise beim An- und Ausziehen, unterstützen sie in den Pausen oder stehen zur Seite, wenn es um den Schwimmunterricht geht, den ein Kind im Becken nicht allein absolvieren soll. Gefragt sind sie auch, ihren Schützlingen Lernaufträge zu verdeutlichen oder sie in ihrer Konzentrationsfähigkeit zu fördern.

 

Seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention 2008 und der gesetzlichen Verankerung des inklusiven Schulsystems auf Landesebene im Jahr 2013 wächst der Bedarf an Schulbegleitern.

 

Für die Sozialhilfeträger, die die Leistungen für Schüler mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung gewähren, sind die Kosten für die Schulbegleiter innerhalb eines Jahres von rund 1,70 Millionen (2012) auf 2,17 Millionen Euro (2013) gestiegen.

 

Die Jugendhilfeträger, die für Schüler mit einer reinen seelischen Behinderung zuständig sind, verzeichnen eine Kostensteigerung um etwa 1 Million Euro von rund 1,37 Millionen (2012) auf 2,37 Millionen Euro (2013). Dieser deutliche Anstieg hängt damit zusammen, dass hier fast ausschließlich Fachkräfte eingesetzt werden, die höhere Vergütungssätze bekommen.




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