
Kreis Steinfurt/Laer. Bei dem Vogelgrippe-Fall in Laer handelt es sich um den sogenannten „niedrigpathogenen“ Typ des Influenzavirus‘ – H5N2. Dieser ist für den Menschen ungefährlich.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt hat nach Erhalt des endgültigen Untersuchungsergebnisses am heutigen Freitagmittag (10. Oktober) einen Sperrbezirk von einem Kilometer um den betroffenen Hof eingerichtet. In diesem Gebiet liegen drei Betriebe mit einer kleineren Geflügelhaltung, die bereits beprobt wurden. Zwei Proben waren unauffällig, das Ergebnis der dritten Probe steht noch aus.
Das Sperrgebiet wird 21 Tage aufrecht erhalten. In dieser Zeit gelten besondere Beschränkungen für die Geflügelhaltung, beispielsweise dürfen keine Tiere oder Eier verkauft werden. Außerdem müssen alle Tiere in den Stall.