Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 17. Oktober 2014

Information der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) zur Nutzung des zentralen Sammelplatzes fürLaubgrünschnitt in der Quarantänezone im Stadtgebiet vonMagdeburg-Rothensee

Gemäß Allgemeinverfügung der LLFG über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers darf Baumschnitt von Laubbäumen, Laubholz (Stammholz mit und ohne Rinde), Brennholz und Laubholzrohprodukte (Schnittholz) aus dem Quarantänegebiet nicht verbracht werden.

 

Für die kontrollierte Entsorgung wurde ein zentraler Sammelplatz durch die Firma STORCK Umweltdienste GmbH (Parchauer Straße 3, 39126 Magdeburg) in der Quarantänezone eingerichtet. Die LLFG weist darauf hin, dass zu diesem Sammelplatz nur Schnittholz von Laubgehölzen (wie oben beschrieben) abzuliefern ist. Schnittholz von Nadelgehölzen und von Koniferen fällt nicht unter diese Maßnahme. Diese können ebenso wie Rasenschnitt, Falllaub, kompostierbare Unkräuter und ähnliches bei den Wertstoffhöfen der  Landeshauptstadt Magdeburg abgeliefert werden.

 

Im Interesse einer kostensparenden Abfallwirtschaft werden die Bürger um eine sorgfältige Trennung des Schnittholzes von anderen kompostierbaren Grünabfällen gebeten.

 

Weitere Informationen unter www.llfg.sachsen-anhalt.de.




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Landeshauptstadt Magdeburg
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