In der Landeshauptstadt ist heute das „Magdeburger Bündnis für Jugend und Beruf“ ins Leben gerufen worden. Das Bündnis ist eine Plattform für die kontinuierliche rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit Magdeburg, dem Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg und der Landeshauptstadt Magdeburg.
Diese Kooperation soll ein weiterer Baustein im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit sein und sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahre richten, soweit sie Anspruch auf die in den Sozialgesetzbüchern vorgesehenen Hilfen haben. „Mit dem ‘Magdeburger Bündnis für Jugend und Beruf‘ verbessern die drei Bündnispartner ihre Zusammenarbeit, um den Übergang der Jugendlichen von der Schule in die Berufsausbildung oder in Arbeit. Die Förderung von Lebensperspektiven junger Menschen, besonders ihrer beruflichen Entwicklung, zielt insgesamt auf die Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt Magdeburg ab.“ Das sagte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper heute bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung im Alten Rathaus. Damit finden junge Menschen Unterstützung, ihr Leben unabhängig von staatlichen Transferleistungen selbstbestimmt zu führen.
Zum neuen „Bündnis für Jugend und Beruf“ erklärte Matthias Kaschte, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Magdeburg: „Die Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeitsagentur und das Jobcenter kooperieren, weil Jugendliche und junge Erwachsene in der heutigen Zeit schnelle und gezielte Lösungen brauchen. Wir helfen gemeinsam, damit sie nicht an den Grenzen von Behördenzuständigkeiten scheitern. Dies erfordert in erster Linie eine vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- oder Berufswegplanung.“
Bernd Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Magdeburg, zeigte sich überzeugt: „Mit dem Konzept gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt Richtung Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in unserer Stadt. Die Intention des Magdeburger Bündnisses für Jugend und Beruf ist der partnerschaftliche Ansatz aller Beteiligten. Unser gemeinsames Ziel ist es, alle Beratungs- und Integrationsangebote auf einer Plattform anzubieten, so dass wir jungen Menschen gezielt eine Ausbildung oder Arbeit vermitteln und sie aus einer Hand betreuen können.“
Dafür wird die Zusammenarbeit zwischen den Bündnispartnern schrittweise weiterentwickelt. Dazu werden in den folgend benannten vier Arbeitsfeldern bis 31.12.2015 folgende Schritte vereinbart: Zunächst das Herstellen von Transparenz zu den rechtskreisübergreifenden Trägerangeboten und Maßnahmen, um Betreuungslücken und Doppelstrukturen zu erkennen und gegebenenfalls abzubauen. Im gleichen Zeitraum – bis 30. Juni 2015 – soll geregelt werden, wie ein trägerübergreifender und datenschutzkonformer Informationstransfer sichergestellt werden kann, um eine ganzheitliche Betreuung der Jugendlichen zu gewährleisten. Anschließend sollen in einem dritten Arbeitsfeld die Angebote sowie die Integrations- und Hilfeprozesse gemeinsam koordiniert werden, um die Konzepte der einzelnen Bündnispartner miteinander zu vernetzen. Im letzten Arbeitsfeld sollen dann bis 30.06.2016 alle Informations- und Dienstleistungsangebote unter einem Dach und/oder auf einer gemeinsamen Plattform zusammengeschlossen sein.
Hintergrund:
Für die Bündnisarbeit besteht der Mehrwert dieser Kooperationsvereinbarung grundsätzlich im koordinierten und kundenorientierten Handeln und bezogen auf die Einzelfälle in einer optimierten Abstimmung über die in Frage kommenden Angebote und Maßnahmen. Gesetzlich übertragene Aufgaben und die fachliche Zuständigkeit der Bündnispartner bleiben unberührt.
Verbessert werden sollen ebenfalls die bedarfsorientierte Planung, die Entwicklung und das Durchführen von Maßnahmen sowie die Systematisierung von Zielen der Arbeit im Rahmen der jeweiligen Planungen, um den Bündnispartnern den effektiven Einsatz ihrer Ressourcen zu ermöglichen.
Als Grundregeln einer zukünftigen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit werden in der jeweiligen Ausprägungsstufe zwischen den Bündnispartnern folgende Grundsätze vereinbart:
• Beim Einsatz ihrer Ressourcen wird die Verringerung und Überwindung von Jugendarbeitslosigkeit vorrangig berücksichtigt.
• Die Bündnispartner handeln auf Grundlage ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags (Rechtskonformität).
• Im Interesse der Zielgruppe arbeiten die Bündnispartner konsensuell sowie lösungsorientiert zusammen und üben ein entsprechendes Ermessen bei der Erledigung der Aufgaben im Rahmen ihrer jeweiligen Trägerschaft aus.
• Die Zusammenarbeit der Träger erfolgt gleichberechtigt.
• Die Bündnispartner nehmen ihre Verantwortung, Rechte und Pflichten selbst wahr.
Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Ansätze der verschiedenen Rechtskreise verbindend, geht es also zum einen wesentlich um die präventive Verhinderung der Hilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit von Jugendlichen, um die präventive Vermeidung von „Hartz IV-Karrieren“, und zum anderen um die Rückkehr der in Hilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit abgerutschten Jugendlichen in Arbeit und/oder Ausbildung.
Die Kooperationsvereinbarung ist dabei Ausgangspunkt für ein modellhaftes und umfassendes Regionales Übergangsmanagement für Jugendliche an der Schwelle Schule – Ausbildung – Beruf in der Landeshauptstadt Magdeburg. Dazu wird eine zukünftige Förderung des Aufbaus eines Regionalen Übergangsmanagements im Rahmen des kommenden Landesprogrammes RÜMSA ebenso beitragen wie die Beteiligung der Landeshauptstadt an zielverwandten Förderprogrammen des Bundes wie z.B. „Jugend stärken im Quartier“.