Das Stadtplanungsamt nimmt bis zum 31. Januar 2015 für das neue Programmjahr 2016 Fördermittelanträge für das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost - Aufwertung / Rückbau“ entgegen. Grundlage ist die Richtlinie zur Städtebauförderung Stadtumbau Ost des Ministeriums für Landesentwicklung, Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom August 2003.
Für das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bildet die Richtlinie Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebaulicher Denkmalschutz und Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich (RL StäBauF) die Grundlage zur Antragstellung.
Im Programmjahr 2016 ist die Antragstellung für die Aufwertung von Stadtteilen/ Stadtquartieren in folgenden Gebieten möglich:
Altstadt Ansprechpartnerin: Frau Jäger 0391 / 540 5366
Neu Olvenstedt Ansprechpartnerin: Frau Bugiel / Frau Jäger 0391 / 540 5366
Neustadt Ansprechpartnerin: Frau Digonis 0391 / 540 5370
Leipziger Straße Ansprechpartnerin: Frau Digonis 0391 / 540 5370
Sudenburg Ansprechpartnerin: Frau Digonis 0391 / 540 5370
Für den Abriss/Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen im Programmjahr 2016 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:
Neu Olvenstedt Ansprechpartnerin: Frau Bugiel / Frau Jäger 0391 / 540 5366
Reform Ansprechpartner: Herr Sendt 0391 / 540 5365
Neustadt Ansprechpartnerin: Frau Digonis 0391 / 540 5370
Für die Antragstellung im Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Programmjahr 2016 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:
Neustadt Ansprechpartnerin: Frau Digonis 0391 / 540 5370
Stadtfeld Ansprechpartner: Herr Sendt 0391 / 540 5365
Sudenburg Ansprechpartner: Herr Ardalan 0391 / 540 5148
Die Antragsformulare sind bei den oben genannten Bearbeitern oder unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Formulardepot, die Richtlinien unter www.sachsen-anhalt.de und weitere Infos unter www.aktivezentren.deerhältlich.
Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2016 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2017 erfolgen.