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Hanau, 20. November 2014
120 städtische Mitarbeiter erbringen in Hanau Winterdienst

Der städtische Winterdienst ist gerüstet. Am 1. November hat die Einsatzperiode 2014/15 begonnen, sie endet am 31. März. Bei entsprechendem Winterwetter sorgen die Einsatzkräfte des städtischen Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service (HIS) dafür, dass die Hauptverkehrsstraßen der Brüder-Grimm-Stadt verkehrssicher befahren werden können. In einer Pressekonferenz stellte Stadtrat Andreas Kowol das bewährte Räum- und Streukonzept vor.

Entsprechend dem Hessischen Straßengesetz hat der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit von Schnee zu räumen. Er muss bei Schnee- und Eisglätte streuen, soweit das erforderlich ist, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Nach geltender Rechtsprechung ist hierbei von einem Zeitraum von 4 bis 20 Uhr auszugehen. Zu bedienen sind dabei verkehrswichtige und gefährliche Stellen.

Insgesamt 120 HIS-Mitarbeiter erbringen den städtischen Winterdienst. 130 Kilometer Straßen und 130 Kilometer Gehwege, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Dringlichkeitsstufen, sind im Ernstfall von Eis und Schnee zu befreien, damit größere Staus und Behinderungen  vermieden werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dazu stehen dem städtischen Winterdienst insgesamt 30 Fahrzeuge zur Verfügung, von fünf großen Streufahrzeugen bis zu 25 kleinen Einsatzfahrzeugen für das Räumen und Streuen der Gehwege.

Der städtische Winterdienst bezieht seine Wetterprognosen per Internet. Mit einem privaten Wetterdienst hat HIS einen Vertrag abgeschlossen. Ziel ist es, möglichst punktgenaue Vorhersagen zu erhalten, damit die Rufbereitschaft so effektiv wie möglich zu gestalten ist.

Im vergangenen  Winter 2013/14 gab es 30 Rufbereitschaftstage. Die tatsächliche Einsatzzeit belief sich auf 601 Stunden. Dabei streuten HIS-Mitarbeiter 60 Tonnen Salz in Verbindung mit rund 12 Tonnen Magnesiumchloridlösung sowie 40 Tonnen Splitt.

Zur Lagerung von Streugut verwendet die Stadt auch Kleinsilos, um Streufahrzeuge zu befüllen. Das umständliche Beladen oder die langen Rückwege zum Betriebshof werden dadurch umgangen. Die Kleinsilos sind auf verschiedene Plätze im Stadtgebiet verteilt, wobei die Tourenplanung entsprechend berücksichtigt ist. Zur Entnahme wird dabei nur der Schieber geöffnet und das Streugut läuft problemlos in das Streufahrzeug.

Aus ökologischen Gründen setzt HIS Streusalz, dessen Tauwirkung durch den Zusatz von Magnesiumchlorid noch gesteigert wird, nur auf den Hauptverkehrsstrecken ein. Die Gehwege werden mit Splitt abgestreut.

 

Neben der Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten durch städtische Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind Eigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen grenzen, gemäß geltender Satzung dazu verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu räumen und mit abstumpfendem Material zu versehen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann diese Aufgabe auch einem Dritten übertragen.

HIS weist darauf hin, dass die Übernahme der Straßenreinigung durch die Stadt in der Innenstadt bzw. in den Fußgängerzonen die dortigen Eigentümer nicht von ihrer Pflicht zum Winterdienst entbindet. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt dort als Gehweg ein Seitenstreifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Verpflichtung zum Winterdienst gilt montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr.

Unabhängig von den Arbeiten des städtischen und privaten Winterdienstes gilt für alle Verkehrsteilnehmende sich den Witterungsverhältnissen entsprechend zu verhalten und die nötige Vorsicht walten zu lassen. Nur so lässt sich das Unfallrisiko auch bei winterlichen Witterungsverhältnissen deutlich senken.

 

 



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266


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