Landkreis Leer | Presseinformation

Veterinäramt: Aufstallungspflicht für Geflügel wird kommen

Landkreis Leer bereitet Allgemeinverfügung vor

26. November 2014.

Nach mehreren Fällen von Geflügelpest unter anderem in den Niederlanden und Ostdeutschland bereitet der Landkreis Leer ein Freilandhaltungsverbot als Vorsorgemaßnahme gegen den Ausbruch der sogenannten Vogelgrippe im Kreisgebiet vor.

Ab Sonnabend, 29. November, werde die Allgemeinverfügung voraussichtlich in Kraft treten. Die geplante Aufstallungspflicht betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sie müssen alle in geschlossenen Räumen gehalten werden. Vogelvolieren müssen ein geschlossenes Dach und vogelsichere Seitenbegrenzungen haben.

Die Geflügelhalter sollten sich schon jetzt auf diese Situation einstellen und entsprechende Aufstallmöglichkeiten einrichten, lautet die Empfehlung des Veterinäramts der Kreisverwaltung.


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