Der 3. Dezember wird weltweit seit rund 20 Jahren als Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Er geht auf eine Initiative der Vereinten Nationen zurück. Seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Dezember 2006 rückt der Tag immer wieder in den Fokus, um auf Probleme bei der gleichberechtigten Einbeziehung behinderter Menschen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens aufmerksam zu machen.
Für Magdeburgs Behindertenbeauftragten Hans-Peter Pischner ist der Tag traditionell Anlass, auf aktuelle Erfahrungen und Probleme der Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt aufmerksam zu machen:
Sachsen-Anhalt benachteiligt Menschen mit Behinderungen
„Vergleicht man die Situation der mehr als 180.000 anerkannten Schwerbehinderten in Sachsen-Anhalt mit der in anderen Bundesländern, fällt Folgendes auf: Während im Bundesdurchschnitt 94 von 1.000 Menschen als schwerbehindert anerkannt sind, sind es in Sachsen-Anhalt nur rund 80, in Magdeburg gar nur 75. An demographischen Besonderheiten kann das wohl kaum liegen, ist die Bevölkerung hier doch älter und stärker von Krebs, Infarkten, anderen schweren Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit betroffen als in anderen Bundesländern.
Die Erfahrung der Betroffenen zeigt vielmehr, dass das Versorgungsamt des Landes mit der Anerkennung äußerst restriktiv umgeht und Grade der Behinderungen und Merkzeichen nur sehr zögerlich erteilt. Es sei dahin gestellt, ob dies von der Landespolitik so gewollt und veranlasst ist, am seit über 20 Jahren im Versorgungsamt herrschenden „Geist“ liegt oder woran auch immer. Jedenfalls werden Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt augenscheinlich massiv benachteiligt. Dafür leben hier besonders viele Menschen in stationären Behinderteneinrichtungen, arbeiten in Behindertenwerkstätten oder besuchen Sonderschulen. Dafür wendet das Land Hunderte Millionen auf, pro Kopf aber weniger als anderswo.
All das ist nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit und auf ein inklusives Schulsystem betont, das auch Schülern mit Behinderungen den Besuch allgemeinbildender Schulen ganz selbstverständlich ermöglicht. Wen wundert es noch, dass Sachsen-Anhalts regierende Politiker zwar 2013 einen ambitionierten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt haben, der auf geduldigem Papier steht, gleichzeitig aber den Nachteilsausgleich für Blinde und Gehörlose wegen „Alternativlosigkeit“ gekürzt und für blinde Bewohner von Pflegeheimen ganz abgeschafft haben?
Dieselben Politiker beschlossen 2013 eine Bauordnung für das Land, in der geregelt ist, dass barrierefrei gebaut werden soll, um anschließend im Kleingedruckten, den Technischen Baubestimmungen, diese Anforderung gleich wieder aufzuweichen. Wohnungen, die für Rollstuhlbenutzer geeignet sind, müssen seither in Sachsen-Anhalt nicht mehr gebaut werden. In Sachsen-Anhalt mit einer Behinderung leben zu müssen, ist kein Zuckerschlecken.
Schritte zu mehr Barrierefreiheit
Doch es gibt auch den einen oder anderen Lichtblick. In Magdeburg sind in den letzten zehn Jahren bereits zahlreiche öffentliche Gebäude, Kultur- und Sportstätten, Schulen und Kindereinrichtungen weitgehend barrierefrei gebaut oder saniert worden. 2014 kamen u.a. die Schule in der Albert-Vater-Straße 72 (Anne-Frank-Schule für Sprachförderung, Grundschule Stadtfeld), die Grundschule am Pechauer Platz und eine Sporthalle in Buckau hinzu, von der unter anderen die Schüler der Erich-Kästner-Schule profitieren. Zu erwähnen wären auch die drei neuen städtischen Kindertagesstätten, die zu Jahresbeginn in Betrieb gingen. Am neu gestalteten Domplatz fehlen allerdings noch barrierefreie Zugänge zum Innenrondell.
Endlich fertig gestellt wurden auch einige weitere barrierefreie bzw. vielmehr hochbordige Haltestellen der MVB am Domplatz, in der Otto-von-Guericke-Straße, am Quittenweg und am Zoo. Vor allem letztere wurde von Betroffenen sehnlich erwartet. Die MVB wollen mit dem Stadtplanungsamt einen „Standard“ erarbeiten. Der soll offenbar ein „Überraschungspaket“ für die betroffenen Menschen mit Behinderungen werden, beteiligt wurden sie jedenfalls bisher nicht.
Unzufrieden bin ich zunehmend mit der Verkehrsinfrastruktur für Blinde und Sehbehinderte. Hier hat sich in den letzten Jahren wenig getan, da keine Mittel dafür im Haushalt eingestellt waren. Nur 104 von 235 Ampeln an Kreuzungen und Übergängen sind mit Signalen für Blinde ausgestattet. Deren Ausfallhäufigkeit hat deutlich zugenommen, die eingestellten Lautstärken und deren verkehrslärmabhängige Steuerung lassen zu wünschen übrig. Die meisten der ohnehin nicht überall vorhandenen Leitstreifen für Blinde und Sehbehinderte an Haltestellen oder Übergängen entsprechen nicht mehr den Anforderungen und müssten gegen aktuelle mit breiteren, besser zu ertastenden Rippenabständen ausgetauscht werden.
Nach wie vor ist der Wunsch vieler Betroffener nach Straßenbahnen, die an Haltestellen angesagt werden oder sich per Außenlautsprecher selbst ansagen, unerfüllt, obwohl das inzwischen vielerorts Stand der Technik ist. Rollstuhlnutzer haben oft Probleme mit dem Fahrpersonal, wenn sie die mitgeführten mobilen Anlegerampen benötigen. Deren Bedienung ist allerdings tatsächlich kompliziert und Zeitraubend, sie belastet die Fahrer zusätzlich.
In der kommunalen Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ wird immer wieder kritisiert, dass nach wie vor zahlreiche Arztpraxen nicht barrierefrei zugänglich sind, zum Beispiel im Ärztehaus am Tränsberg. Das war kürzlich sogar Gegenstand im Stadtrat.
Verbesserungen in Schule und Arbeitsmarkt
Leise Fortschritte machte 2014 die schulische Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung an den allgemeinbildenden Schulen. 489 von 1.561 Schülern mit Förderbedarf nahmen daran teil, im Vorjahr waren es 425 von 1.553. 448 Schüler besuchten eine der drei Förderschulen für Lernbehinderte (Vorjahr noch 473). Die Schülerzahl der Förderschulen für geistig Behinderte nahm mit 289 gegenüber 279 Schülern erneut geringfügig zu. An der Förderschule für Körperbehinderte lernen 116 Mädchen und Jungen unter nicht mehr zeitgemäßen Bedingungen, die jüngeren inzwischen an einer Außenstelle an der Comenius-Schule. Unter ihnen sind rund ein Drittel von außerhalb.
Im Sinne von Inklusion würde ich mir wünschen, dass mehr körperbehinderte Schüler die barrierefreien Regelschulen besuchen würden, vorausgesetzt die personellen und sächlichen Bedingungen stimmen. Für erstere ist das Land zuständig, für die sächliche Ausstattung die Stadt.
Gegen den Bundestrend ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderungen in Magdeburg rückläufig. Waren es in den letzten Jahren meist zwischen 500 und 600 Betroffene, so waren im Oktober „nur“ 447 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet. Allerdings leben zwei Drittel von ihnen unter den prekären Bedingungen von Hartz IV. Dieser Anteil ist deutlich höher als bei nicht behinderten Arbeitssuchenden.
Mein Fazit ist also zwiespältig: Zum Jubeln über Erfolge in der Inklusion von Menschen mit Behinderungen besteht wenig Anlass, vor allem im Hinblick auf die Landespolitik. Positiv zu verbuchen sind Fortschritte in der schulischen Inklusion bzw. im gemeinsamen Unterricht, auf dem Arbeitsmarkt und bei einzelnen barrierefreien Bauprojekten. Offene Wünsche bestehen gegenüber den Magdeburger Verkehrsbetrieben und der Infrastruktur für Blinde und Sehbehinderte an Haltestellen und Übergängen.
Der 2014 neu gewählte Stadtrat möge sich auch weiter dieser Probleme annehmen – trotz enger Haushaltsspielräume und anstehender Belastungen wie Tunnel- und Brückenbau.
Hintergrundinformationen:
Zum Jahresende 2013 lebten rund 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, waren das rund 260.000 oder 3,6 % mehr als am Jahresende 2011. 2013 waren somit 9,4 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert.
In Sachsen-Anhalt leben rund 180.200 anerkannte Schwerbehinderte. Das sind 8,0 % der Bevölkerung, also weit weniger als im Bundesdurchschnitt. In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2013 rund 17.300 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,5 %). Schließt man die Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 mit ein, sind bis zu 25.000 Menschen betroffen (11 %).
Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 9.400 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), schätzungsweise 2.000 von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. 293 waren blind, 208 gehörlos und ca. 4.200 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten 2.079 Menschen (Merkzeichen H).
Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden. 58,5 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,3 % jünger als 18 Jahre sind 52,1 % der Behinderten sind weiblich.
An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind über 1.000 Betroffene beschäftigt. Rund 900 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Mehr als 6.700 Magdeburger sind pflegebedürftig, mehr als 2.800 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und – vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung und engagierte persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.
Nähere Informationen:
Hans-Peter Pischner, Behindertenbeauftragter
Telefon 03 91/5 40 23 42
E-Mail: behindert@magdeburg.de