Für die Oberbürgermeisterwahl am 15. März 2015 und eine eventuelle Stichwahl am 29. März 2015 werden in der Landeshauptstadt Magdeburg Wahlhelfer gesucht. Als solche können Wahlberechtigte ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Magdeburg tätig werden. Sie werden als Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer für die 157 Wahlvorstände in den Wahllokalen und den voraussichtlich 25 Briefwahlvorständen eingesetzt.
Nach Möglichkeit werden die Mitglieder der Wahlvorstände in dem Stadtteil zum Einsatz kommen, in dem sie wohnen. Die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder sorgen am Wahltag ab ca. 7.00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl im Wahllokal und zählen ab 18.00 Uhr die abgegebenen Stimmen aus. In der Regel wird jeder Wahlvorstand mit sieben Personen besetzt.
Als Aufwandsentschädigung wird in Magdeburg ein Erfrischungsgeld von 30 Euro gezahlt. Mitglieder von Briefwahlvorständen erhalten 25 Euro. Die Wahlvorsteher bzw. Schriftführer allgemeiner Wahlvorstände, die nach der Auszählung der Stimmen die Wahlunterlagen dem Wahlamt übergeben, erhalten darüber hinaus einen zusätzlichen Betrag von 10 Euro. Für die Teilnahme an einer vorherigen freiwilligen Schulung werden als Aufwandsentschädigung für Fahrscheine oder Parkgebühren fünf Euro gewährt.
An der Mitwirkung Interessierte können sich im Amt für Statistik (Wahlamt) der Landeshauptstadt Magdeburg, Julius-Bremer-Straße 10 oder telefonisch (03 91/5 40 26 08 und 03 91/5 40 25 54) bzw. per E-Mail (statistik@magdeburg.de) melden. Alternativ ist auch eine Anmeldung im Internet unter www.Magdeburg.de/wahlen möglich. Die Berufungen in die Wahlvorstände erfolgen im Februar und März.