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Meldung vom 13.01.2015
Informationen zum neuen Artenschutzrecht
Broschüre hilft Bauherren und Architekten bei der Planung

Im Artenschutzrecht hat es in den letzten Jahren einige Änderungen gegeben, die unter anderem bei Bauvorhaben beachtet werden müssen. Bislang gibt es allerdings wenig Informationsmaterial, das Architekten und Bauherren an die Hand gegeben werden kann. Darum hat der Fachdienst Umwelt des Kreises Recklinghausen nun eine neue Informationsbroschüre aufgelegt.

In NRW stehen derzeit 188 Tierarten auf der Liste der schützenswerten Arten – am häufigsten betroffen sind Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. Bei Bauvorhaben, Abbruchmaßnahmen, geplanten Anbauten oder ähnlichem muss geprüft werden, ob eine der schützenswerten Arten von der geplanten Maßnahme betroffen ist.

Durch die gesetzlichen Änderungen sollen die heimischen, wild lebenden Tiere in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt erhalten werden.

Die Broschüre ist erhältlich im Kreishaus beim Fachdienst Umwelt. Auf der Homepage des Kreises steht sie außerdem als PDF-Dokument zur Verfügung:
http://www.kreis-re.de/dok/Formulare/70/Artenschutzrecht.pdf



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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