Alle Meldungen
Presseinfos abonnieren
Suche
Fotoarchiv
Druckansicht



Presseinformation

20. Januar 2015
Veterinäramt Kreis Steinfurt: Neue Regelung bei der Kostenverteilung für die Tierkörperbeseitigung
Landwirte und Pferdebesitzer sind betroffen

Kreis Steinfurt. In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. Januar 2015 die Verteilung der Tierkörperbeseitigungskosten zwischen der Landwirtschaft und den Kreisen neu geregelt. Weil die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern totgeborener oder verendeter Tiere, sogenannter Falltiere, aus seuchenhygienischen Gründen auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, müssen die Kosten nur teilweise von den Tierhaltern getragen werden. Während die Viehhalter, also insbesondere die Landwirte, bislang 25 Prozent der reinen Beseitigungskosten zu tragen hatten, sieht die neue Regelung vor, dass die Viehhalter künftig 25 Prozent der gesamten Kosten tragen. Hierunter fällt gerade im ländlich strukturierten Kreis Steinfurt auch ein erheblicher Anteil an den Kosten für das Abholen und Befördern der Kadaver zur Tierkörperbeseitigungsanlage in Heek.

Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber eine Deckelung auf 640 Euro eingeführt. Das bedeutet, dass die öffentliche Hand sich künftig für jeden einzelnen Betrieb jährlich nur bis zu einem Betrag von 640 Euro an den Kosten beteiligt. Alle Kosten darüber hinaus trägt künftig der Landwirt selber. Diese Deckelung wirkt sich besonders bei Betrieben mit großen Viehbeständen aus.

Auch für Schadensereignisse in landwirtschaftlichen Betrieben durch Brände, Ausfall von technischen Einrichtungen oder Alarmanlagen und ähnlichen Vorkommnissen erfolgt keine Beteiligung durch die öffentliche Hand. Hier ist die Landwirtschaft aus Tierschutzgründen ohnehin gefragt, jegliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um solche Schadenseintritte zu vermeiden. Landwirte sind dennoch gut beraten, sich gegen die finanziellen Folgen durch eine Versicherung abzusichern.

Neu ist auch, dass Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere und Zebras nicht mehr unter die Kostenteilung fallen. Im Kreis Steinfurt sind von dieser Regelung insbesondere die vielen Pferdehalter betroffen. Bei verendeten Pferden und Eseln trägt der Tierhalter die Kosten künftig komplett selber, egal ob Landwirt oder Pferdeliebhaber.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de