
Kreis Unna. (PK) Was für das Auto das Nummernschild, ist für das Pferd das Reitkennzeichen: Wer in der Natur reitet, kommt ohne diese Plakette nicht aus. Im neuen Jahr ist eine neue fällig. Darauf weist der Kreis Unna hin.
Das Kennzeichen ist für den Ausritt in der freien Landschaft, im Wald und auch auf öffentlichen Wegen notwendig und muss am Pferd beidseitig und gut sichtbar angebracht sein.
Bei der Ausgabe der Kennzeichen ist die Reitabgabe von 25 Euro für Privatpferdehalter und von 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen zu zahlen.
Wie die untere Landschaftsbehörde beim Kreis betont, wird die Abgabe zweckgebunden insbesondere für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Im letzten Jahr wurden 1.378 (2013: 1.374) Reitkennzeichen ausgegeben und rund 19.086 Euro für die Instandhaltung der knapp 20 Kilometer (ausgewiesenen) Reitwege eingenommen.
Da in der Vergangenheit immer wieder Reiter mit Pferd, aber ohne gültige Plakette unterwegs waren, werden auch in diesem Jahr Kontrollen durchgeführt. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Reiter, die eine Einverständniserklärung für mehrere Jahre unterschrieben haben, haben das Kennzeichen schon oder bekommen es zugeschickt. Sie müssen sich nur melden, wenn es Änderungen z.B. bei der Adresse gibt oder die Pferdehaltung aufgegeben wurde.
Informationen zum Reitkennzeichen, das Antragsformular und eine Reitbroschüre z.B. mit Reitwegekarten gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Kreis & Region, Rund ums Tier). Fragen beantwortet Martina Giec von der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis, Tel. 0 23 03 / 27-20 69.