Die organisatorischen Vorbereitungen für die Oberbürgermeisterwahl am 15. März und einer möglichen Stichwahl am 29. März haben begonnen. Derzeit erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen. Am 25. Februar öffnet die Briefwahlstelle – dann können Wahlberechtigte, die am 15. März bzw. zu einem möglichen zweiten Wahlgang am 29. März nicht in Magdeburg sind, bereits ihre Stimme abgeben.
Zur Oberbürgermeisterwahl sind insgesamt rund 198.200 Magdeburgerinnen und Magdeburger im gesamten Stadtgebiet wahlberechtigt, d.h. alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Magdeburg ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden.
Am 10. Februar hat der Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Er wird bis zum 18. Februar abgeschlossen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie für die Oberbürgermeisterwahl von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. „Wer bis zum Mittwoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich umgehend in der Briefwahlstelle des Wahlamtes melden“, macht Gemeindewahlleiter Holger Platz deutlich. „Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 15. März bzw. bei einer Stichwahl nicht wählen!“
Die Wahlbenachrichtigungen werden nicht mit der Deutschen Post, sondern mit einem alternativen Zusteller befördert. Postalische Nachsendeaufträge haben deshalb keine Wirkung.
Wer durch Abwesenheit, Krankheit oder Behinderung am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthalten die Wahlbenachrichtigungen bereits entsprechende Anträge.
Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag ausfüllen, unterschreiben und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, senden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular unter www.magdeburg.de/wahlen oder per Fax (0391/540 2821) gestellt werden. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Am 25. Februar öffnet die Briefwahlstelle des Wahlamtes im Katzensprung 2. Briefwahlunterlagen können ab diesem Tag auch direkt in der Briefwahlstelle beantragt werden. Dort ist darüber hinaus die sofortige Wahl möglich. Die Briefwahlstelle ist bis zum Freitag vor dem Wahltag (13.3.) zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 12 und 13 bis 20 Uhr
Mittwoch 8 bis 13.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
am 13. 03. auch 13 bis 18 Uhr
Für den Fall einer Stichwahl öffnet die Briefwahlstelle am Mittwoch, den 18. März erneut. Die Öffnungszeiten bleiben wie oben dargestellt. Des Weiteren ist die Briefwahlstelle auch am Freitag vor einer möglichen Stichwahl (27.3.) von 13 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Wahlbenachrichtigung informiert auch darüber, in welchem der insgesamt 157 Wahllokale die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Unter www.magdeburg.de/wahlen ist für jedes Wahllokal ein Google Maps Link verfügbar, um sich den Weg zu seinem Wahllokal anzeigen zu lassen. Zudem gibt es einen Hinweis, ob das Wahllokal für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zugänglich ist. Wer am Wahltag ein anderes als das in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen möchte, muss dazu einen Wahlschein beantragen.
Seit dem 9. Februar finden die Schulungen der Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer statt. Die Beisitzer erhalten in der nächsten Woche ihre Berufungsschreiben. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass wir mit Hilfe der Vielzahl freiwilliger Helfer alle Wahlvorstände besetzen können“, freut sich Gemeindewahlleiter Holger Platz. Lediglich in den Stadtteilen Alte Neustadt, Neue Neustadt, Rothensee und Ottersleben werden noch Beisitzer gesucht. „Weitere freiwillige Helfer in den Wahlvorständen sind herzlich willkommen und können sich im Wahlamt melden.“
Für organisatorische Fragen rund um die Oberbürgermeisterwahl steht das Wahlamt telefonisch unter 0391/ 540 2808 zur Verfügung.